Ruhestandsplanung: Versicherer müssen liefern

Mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II am 1. Januar 2017 und dem Wechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden wird das Thema private Pflegezusatzversicherung in den kommenden Monaten eine besondere Relevanz erlangen.

Die Reform berücksichtigt gegenüber der aktuellen Verfahrensweise wesentlich stärker die oftmals vorhandene Fähigkeit, selbst die Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen. Auch Demenzerkrankungen werden nun angemessen eingeordnet.

PSG II: Großes Potenzial

Der Markt muss sich in Folge der Veränderungen neu sortieren, für Produktgeber und Vermittler besteht deshalb großes Potenzial. Nicht zuletzt gewinnen Pflegeprodukte mit Einmalbetrag an Attraktivität, die beispielsweise mit Ablaufleistungen aus Lebensversicherungen finanziert werden können und dabei ohne Gesundheitsprüfung auskommen.

Aus Beratersicht ist es erstrebenswert, den Bedarf der Kunden zu erkennen und umfängliche Lösungsansätze zu identifizieren. Dann sollte auch eine angemessene Produktauswahl zur Verfügung stehen.

Seite drei: Ausweitung des Angebotes

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