Stuttgarter bringt neue BU-Police

Mit einem neuen Produkt zur Arbeitskraftabsicherung kommt die Stuttgarter Lebensversicherung an den Markt. Die BU-Police leistet bei Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, einem Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr sowie bei Pflegebedürftigkeit.

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Klau-Peter Klapper, Stuttgarter: „Rentenzahlung bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit.“

Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung BU Plus premium erhält der Kunde bereits bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine Rentenzahlung.

„Wenn man wegen einer Krankheit oder eines Unfalls längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, ist man nicht immer gleich berufsunfähig. Der Vorteil unserer BU Plus premium liegt darin, dass sie auch in diesen Fällen hilft, die Einkommenslücke zu schließen“, sagt Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing. Denn bereits bei längerer Krankheit reichten die gesetzlichen Leistungen nicht aus. Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Stuttgarter richtet sich vor allem an gut verdienende Arbeitnehmer.

Schnellere Bearbeitung

Kunden reichen bei Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest ein, um ihre Rentenzahlung zu beantragen. Die Stuttgarter prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Gleichzeitig untersuchen die Experten des Versicherers, ob auch eine Berufsunfähigkeit vorliegen könnte. „Wir informieren unseren Kunden schnell und verlässlich, damit er in diesem Fall rechtzeitig einen Antrag auf die Berufsunfähigkeitsrente stellen kann“, erklärt Klapper.

Tarif mit zusätzlichen Features 

Die Stuttgarter BU Plus premium leistet bei Arbeitsunfähigkeit, bei Berufsunfähigkeit, bei einem Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr sowie bei Pflegebedürftigkeit.

Laut Stuttgarter wird die vereinbarte Rente schon bei Arbeitsunfähigkeit ab sechs Monaten gezahlt. Und das rückwirkend vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und bis zu 18 Monate. Ob Berufsunfähigkeit vorliegt, spielt für diese Zahlung keine Rolle. Der Kunde muss diese Leistung nicht zurückzahlen. Wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr wie gewohnt ausüben kann, zahlt ihm Die Stuttgarter eine gleichbleibende monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Wenn der Kunde durch eine gesetzliche Vorschrift oder eine behördliche Verfügung seine Tätigkeit wegen Infektionsgefahr nicht mehr ausüben kann, zahlt Die Stuttgarter die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Auch wenn der Versicherte zum Pflegefall wird, erhält er die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente.(fm)

Foto: Stuttgarter

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