Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Stellung genommen. Aus Sicht des Verbands kann der Entwurf die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) nur kurzfristig schließen. Eine dauerhafte, generationengerechte Finanzierung werde damit nicht erreicht.
Kurzfristige Entlastung
Die SPV befindet sich nach Angaben des Verbands seit Jahren in einem strukturellen Defizit, weil die Ausgaben regelmäßig stärker steigen als die Beitragseinnahmen. Der Gesetzentwurf passe zwar an einigen Stellen die Leistungsstrukturen an, um Ausgaben zu begrenzen. Gleichzeitig wolle er die Finanzierungslücke aber erneut über höhere Einnahmen schließen – etwa durch eine außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der Versicherungspflichtgrenze, einen höheren Beitragssatz für Kinderlose sowie neue Pflichtbeiträge der Arbeitgeber für Minijobs.
Der PKV-Verband warnt, dass diese Erhöhung der Zwangsabgaben auf den Faktor Arbeit ein fatales Signal in der Wirtschaftskrise darstelle. Genau im Umfang der Beitragserhöhungen würden zugleich überfällige Strukturreformen verschleppt. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme: „Überfällige Strukturreformen in der umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung werden zulasten der jungen Generation in dem Maße verschleppt, wie das strukturelle Defizit durch Beitragserhöhungen gefüllt wird.“
Höhere Beitragsbemessungsgrenze trifft Millionen Beschäftigte
Nach Berechnungen des IGES könnte die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 auf knapp 84.000 Euro steigen. Für Beschäftigte mit einem Kind und einem Einkommen oberhalb dieser Grenze ergäbe sich laut Verband eine maximale Mehrbelastung von rund 21 Euro pro Monat. Zusammen mit dem Arbeitgeberanteil seien das etwa 500 Euro pro Jahr. Rund sechs Millionen Beschäftigte könnten von der Anhebung betroffen sein.
Durch die höhere Bemessungsgrenze und neue Pflichtbeiträge für Minijobs entstehen laut Erläuterung des Bundesgesundheitsministeriums im Jahr 2027 Mehrausgaben von zunächst 2,8 Milliarden Euro, die bis 2030 auf 3 Milliarden Euro anwachsen sollen. Der PKV-Verband bezeichnet jede Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als faktische Sondersteuer für qualifizierte Fachkräfte und deren Arbeitgeber, die insbesondere zukunftsträchtige Wachstumsbranchen treffe.
Kritisch sieht der Verband zudem den geplanten Aufschub der Rückzahlung von Bundesdarlehen an die SPV in Höhe von 4,2 Milliarden Euro auf den Zeitraum 2035 bis 2039. Dies stelle mit Blick auf die Gegenwart eine Subvention und mit Blick auf die nahe Zukunft eine zusätzliche Belastung für jüngere Beitragszahler dar. Problematisch sei dies auch im Hinblick auf den Beitragswettbewerb zwischen der SPV und der Privaten Pflegepflichtversicherung (PPV), da die faktische Subvention die SPV-Beitragssätze künstlich dämpfe.
Verband fordert steuerliche Förderung der Pflegezusatzversicherung
Der überfällige Wechsel hin zu mehr generationengerechter, kapitalgedeckter Pflegevorsorge über die private Pflegezusatzversicherung bleibe im Entwurf aus, kritisiert der PKV-Verband. Vorgesehen sei lediglich ein Prüfauftrag, der der Lage nicht gerecht werde. Um die Vorsorge für den Pflegefall breiter in der Gesellschaft zu verankern, sollten aus Sicht des Verbands Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung steuerlich absetzbar sein. Auch die betriebliche Pflegevorsorge sollte über eine sozialabgaben- und steuerfreie Entgeltumwandlung gestärkt werden.
Auf der Ausgabenseite bewertet der Verband die Rückführung der Pflegegrad-Schwellenwerte auf die Empfehlungen des Expertenbeirats von 2013 sowie die Korrektur des Paragrafen 43c SGB XI als richtige Schritte. Die Schwellenwerte und Modulpunkte in den Pflegegraden 1, 2 und 3 waren bei Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs tiefer beziehungsweise großzügiger angesetzt worden als vom Expertenbeirat empfohlen. Da die gewünschte präventive Wirkung bei Pflegegrad 1 nachweislich nicht eingetreten sei, befürwortet der Verband die Anhebung auf die ursprünglich empfohlenen Werte.
Prävention und Pflegevorsorgefonds im Blick
Positiv bewertet der PKV-Verband die geplante Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung, etwa durch den präventiven Fokus bei Pflegegrad 1 und die neue Pflegebegleitung nach Paragraf 7c SGB XI, die bisherige Beratungsangebote bündelt. Allerdings bestehen aus Sicht des Verbands Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung: Angesichts des Fachkräftemangels sei fraglich, wie die zahlreichen Aufgaben der Pflegebegleitung in der Praxis bewältigt werden könnten.
Kritisch äußert sich der Verband zum geplanten Pflege-Cockpit, einem digitalen Zugang zu pflegerelevanten Informationen, den Pflegekassen ihren Versicherten bis zum 1. Juli 2028 anbieten müssen. Da bereits funktionierende Portale existierten, drohten Doppelstrukturen mit zusätzlichen Kosten, ohne dass ein erkennbarer Mehrwert für Versicherte entstehe. Auch fehle eine verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte.
Beim Pflegevorsorgefonds verweist der Verband darauf, dass die ohnehin reduzierten jährlichen Zuführungen weiter unterhalb des ursprünglich vorgesehenen Niveaus liegen sollen. Aus Sicht des PKV-Verbandes zeigt sich damit, dass Kapitaldeckung in staatlicher Nähe stets Gefahr laufe, politischen Erwägungen geopfert zu werden, während echte Kapitaldeckung im privaten Rechtsrahmen keinem demografischen Druck ausgesetzt sei.














