Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) steht derzeit im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Debatte. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird unter anderem eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) diskutiert, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Zugleich kämpft die deutsche Wirtschaft weiterhin mit einer anhaltenden Wachstumsschwäche. Vor diesem Hintergrund rücken zusätzliche Belastungen des Faktors Arbeit verstärkt in den Fokus.
Zusätzliche Belastungen
Eine neue Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) untersucht erstmals die regionalen Auswirkungen einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen auf Ebene von 254 Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Ergebnisse zeigen, dass die zusätzlichen Belastungen keineswegs gleichmäßig über Deutschland verteilt wären. Vielmehr träfen sie vor allem wirtschaftsstarke Regionen mit einem hohen Anteil qualifizierter Beschäftigter. Mehr als zwei Drittel der zusätzlichen Beitragslast entfielen auf Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Die regionale Ungleichverteilung spiegelt sich auch bei den betroffenen Versicherten wider. In Baden-Württemberg wären 25,1 Prozent der GKV-Mitglieder von einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze betroffen, in Hessen 19,9 Prozent. In Bayern läge der Anteil bei 19,2 Prozent, in Nordrhein-Westfalen bei 17,5 Prozent. Deutlich geringer fiele die Betroffenheit in Ostdeutschland aus: In Sachsen und Thüringen wären jeweils lediglich 7,4 Prozent der GKV-Mitglieder betroffen.
Ungleiche Verteilung
Die Analyse macht zudem deutlich, dass die Unterschiede nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch innerhalb der Länder erheblich sind. Besonders hohe Belastungen ergeben sich in wirtschaftsstarken Regionen wie Stuttgart, Heidelberg, Erlangen, München, Frankfurt am Main und Bonn. Die Studie bestätigt dabei einen engen Zusammenhang zwischen der regionalen Belastung und dem Anteil qualifizierter Beschäftigter.
Die Ergebnisse verdeutlichen laut WIP, dass eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen nicht allein eine Frage zusätzlicher Einnahmen ist. Sie verändert zugleich die Verteilung der Belastungen zwischen Regionen, Beschäftigtengruppen und Unternehmen. Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen von GKV und SPV sollten daher nicht ausschließlich anhand ihrer kurzfristigen Finanzierungswirkungen bewertet werden. Ebenso zu berücksichtigen sind ihre regionalen Verteilungswirkungen sowie mögliche Auswirkungen auf Beschäftigung, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit. Dies gilt insbesondere in einer Phase, in der Deutschland nach Wegen sucht, die anhaltende Wachstumsschwäche zu überwinden.














