Biometrie: Warum eine BU nicht immer die erste Wahl ist

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt gemeinhin als erste Wahl, wenn es um die Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft geht. Doch es muss nicht immer eine BU sein. Warum eine Grundfähigkeits-Versicherung durchaus die bessere Lösung für Berater und Kunden sein kann. Ein Kommentar von Philip Wenzel

Biometrie-Experte Philip Wenzel übersetzt seit Jahren die Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Dienstunfähigkeitsversicherung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung, Schwere-Krankheiten-Absicherung oder auch der Rentenversicherung in verständliches Deutsch.

 

Viele Experten – und ich als Biometrie-Experte und Finanzberater auch – behaupten gerne, dass die Grundfähigkeits-Versicherung nicht geeignet ist, um das Einkommen abzusichern. Das liegt daran, dass es keinen Zusammenhang zwischen den Leistungsauslösern und dem Beruf gibt.

Ganz egal, was man arbeitet: Die Grundfähigkeits-Versicherung leistet erst, wenn eine in den Bedingungen beschriebene Grundfähigkeit verloren geht. So weit, so gut.

Ich möchte nun ein kleines Gedanken-Experiment wagen und die Grundfähigkeits-Versicherung (GV) so weit wie möglich mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) in Deckung bringen.

Dazu sollten wir uns den Leistungsfall ansehen: Ich als Kunde muss den Versicherer nachweisen, dass ich einen Anspruch habe. Wie dieser Nachweis auszusehen hat, steht in den Versicherungsbedingungen. In beiden Versicherungsprodukten – BU oder GV – muss mir ein Arzt eine gesundheitliche Einschränkung bestätigen. Die Grundfähigkeits-Versicherung schließt hier für die meisten Auslöser psychische Erkrankungen aus, die BU nicht.

Die Leistungsauslöser sind vorgegeben

Im nächsten Schritt muss ich bei der Berufsunfähigkeits-Versicherung meine alltäglichen Tätigkeiten aufzählen. Wie lange arbeite ich im Sitzen, wie lange im Stehen? Wie stressig ist meine Arbeit und so weiter. Bei der Grundfähigkeits-Versicherung dagegen sind meine Tätigkeiten durch die Leistungsauslöser vorgegeben.

Das heißt: Wäre es also mein Beruf, 400 Meter zu gehen oder eine Flasche zu- und wieder aufzudrehen, hätten wir eine hohe Deckung zur Berufsunfähigkeits-Versicherung. Für gewöhnlich sind Berufe aber feingliedriger als die in den Bedingungen zur Grundfähigkeits-Versicherung beschriebenen Tätigkeiten.

Es ist davon auszugehen, dass im Leistungsfall dann aufgrund der Aktenlage entschieden wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein BU-Versicherer regelmäßig Gutachter beauftragen, die Kunden dabei beobachten, wie sie eine Flasche zu- und wieder aufdrehen. Vielmehr wird der Leistungsprüfer, wie auch in der BU, prüfen, ob es bei der vorliegenden Einschränkung möglich wäre, die Flasche zu und wieder aufzudrehen.

Wenn ich also mein Einkommen über eine Grundfähigkeits-Versicherung abdecken will, dann ist das schon möglich. Aber nur in Teilen. Ich muss für mich vorher untersuchen, inwieweit ich im Berufsleben eingeschränkt wäre, könnte ich keine 400 Meter mehr gehen oder mich knien oder bücken. Für Barkeeper wäre das Schließen und Öffnen der Flasche vielleicht relevant.

So kann ich feststellen, wie groß der abdeckbare Ausschnitt meiner beruflichen Tätigkeiten durch die Absicherung mit einer GV ist. Davon muss ich dann noch die psychischen Erkrankungen abziehen. Und schon erschließt sich, warum die Grundfähigkeits-Versicherung für die meisten Berufe viel günstiger ist als die BU.

Ich möchte damit nicht sagen, dass die Grundfähigkeits-Versicherung eine Alternative zur BU ist. Aber man sollte auch niemanden verteufeln, der sie bei handwerklichen Berufen als mögliche Lösung anbietet. Das Problem für uns Vermittler ist ja, dass wir sofort eine Lösung für unseren Kunden präsentieren müssen.

Es ist niemandem geholfen, wenn wir dem Kunden, der sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten kann, sagen, dass wir ihm nicht helfen können, aber die Politik wieder mehr in die Verantwortung genommen werden muss.

Die bestmögliche Lösung basteln

Also muss ich aus dem Vorhandenen die bestmögliche Lösung basteln. Und hier ist die Grundfähigkeits-Versicherung ein möglicher Baustein. Vor allem, wenn ich den Leistungsumfang erklärt habe und der Kunde es verstanden hat, worauf er sich einlässt.

Eine mögliche Lösung für einen Handwerker wäre es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung in geringer Höhe abzuschließen, um die mögliche finanzielle Einbuße bei einer Umschulung zu überbrücken und das ganze mit einer Grundfähigkeits-Versicherung zu ergänzen.

Gerne darf es auch mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Die leistet auch bei psychischen Erkrankungen. Aber dafür ist sie bei körperlichen Einschränkungen in den meisten Fällen schlechter als die GV.

Fazit: Unterm Strich brauchen wir langfristig bessere Lösungen, um auch das Einkommen von Handwerkern vernünftig absichern zu können. Aber so lange kann die Grundfähigkeit helfen, zumindest als Ausschnittsdeckung oder Baustein. (pw)

Foto: Philip Wenzel

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments