Was das neue Altersvorsorgedepot für Sparer und Berater bedeutet

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Beraterin und Kunde vergleichen zwei Diagramme zu Sparplan-Optionen am Tisch
Bild: KI-generiert
Ob sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem ETF-Sparplan lohnt, hängt stark vom gewählten Produkt ab.

Der Bundesrat hat die Riester-Nachfolge besiegelt: Das Altersvorsorgedepot 2027 ersetzt die alte Förderung - mit bis zu 540 Euro Grundzulage und einem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent. Cash. zeigt, was das für Berater bedeutet und wie das Depot im Vergleich zum ETF-Sparplan dasteht.

Am 8. Mai 2026 billigte der Bundesrat das Altersvorsorgereformgesetz endgültig. Der Bundestag hatte die Vorlage bereits am 27. März 2026 verabschiedet. Damit ersetzt das Altersvorsorgedepot 2027 vom 1. Januar 2027 an die bisherige Riester-Förderung. Damit können Sparer künftig unmittelbar und mit staatlicher Unterstützung in Aktien, ETFs sowie Fonds anlegen - zu Kosten, die der Gesetzgeber nach oben begrenzt hat. Dies geht aus entsprechenden Mitteilungen von Bundestag und Deutscher Rentenversicherung hervor. Die technisch aufwendigeren Bestandteile der Reform treten laut dem Beratungsunternehmen KPMG erst am 1. Januar 2028 in Kraft.

Altersvorsorgedepot 2027: Diese Förderung gilt künftig

Das neue Zulagensystem ersetzt die bisherige Riester-Förderung vollständig. Pro eingezahltem Euro schießt der Staat künftig 50 Cent zu, solange die jährliche Einzahlung die Grenze von 360 Euro nicht überschreitet. Für den Betrag zwischen 360,01 und 1.800 Euro reduziert sich der Zuschuss auf 25 Cent pro Euro. Unterm Strich lässt sich so eine Grundzulage von maximal 540 Euro jährlich erreichen. Eltern bekommen obendrein eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind.

Neu ist zudem der Kreis der Förderberechtigten: Erstmals können auch Selbstständige und berufsständisch Versicherte die staatliche Förderung nutzen.

Drei Produktvarianten im Altersvorsorgedepot 2027

Im Gegensatz zum Riester-Modell können Sparer künftig unter drei Produktvarianten wählen. Das Standarddepot verzichtet auf eine Kapitalgarantie und darf höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr kosten. Daneben stehen klassische Garantieprodukte mit hundertprozentigem Kapitalerhalt. Hinzu kommt eine Variante mit abgesenkter 80-Prozent-Garantie, die höhere Renditechancen bieten soll. Bei der Auszahlung erlaubt das Gesetz künftig neben der lebenslangen Verrentung außerdem langlaufende Auszahlungspläne ohne Restverrentung.

Warum der Kostendeckel für Streit sorgte

Der Kostendeckel von 1,0 Prozent liegt deutlich unter dem Satz von 1,5 Prozent, den der Referentenentwurf ursprünglich vorsah. Vorausgegangen war öffentlicher Protest. Mehr als 250.000 Menschen unterschrieben eine vom Verbraucherportal Finanztip initiierte Petition, in der ein Höchstsatz von 0,5 Prozent gefordert wurde.

Scharfe Kritik kam zudem aus der Wissenschaft. Ökonomin Ulrike Malmendier bezeichnete die anfänglich vorgesehene Obergrenze von 1,5 Prozent während der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 16. März 2026 als „absolut inakzeptabel“. Im internationalen Vergleich nannte sie ihn „geradezu peinlich“.

Welche Folgen hohe Kosten für die Rendite haben, zeigt eine Berechnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Demnach bleiben den Sparern bei einem Kostensatz von 1,5 Prozent lediglich 53 Prozent der am Kapitalmarkt erzielten Erträge tatsächlich übrig.


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Jährliche KostenquoteEndkapital nach 40 Jahren bei 130 Euro Sparrate pro Monat
0,2 Prozentrund 179.823 Euro
1,5 Prozentrund 79.807 Euro
Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (zitiert nach Deutscher Bundestag)

Was aus bestehenden Riester-Verträgen wird

Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss nichts unternehmen. Die Verträge laufen unverändert weiter und werden weder automatisch gekündigt noch umgewandelt, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. Ab 2027 ist der Abschluss neuer Riester-Verträge nicht mehr möglich. Berater müssen deshalb ihre Bestandskunden weiterhin begleiten, während sich das Neugeschäft künftig auf das Altersvorsorgedepot 2027 konzentriert.

Altersvorsorgedepot 2027 oder ETF-Sparplan: Worauf es beim Vergleich ankommt

Daraus ergibt sich für Berater und Kunden eine zentrale praktische Überlegung: Ist das geförderte Altersvorsorgedepot einem freien, nicht geförderten ETF-Sparplan vorzuziehen? Drei Aspekte geben darüber Aufschluss.

An erster Stelle steht die staatliche Förderung: Die maximale Grundzulage von 540 Euro sowie die Kinderzulage erhalten nur Inhaber eines Altersvorsorgedepots - beim freien ETF-Sparplan entfällt dies.

An zweiter Stelle steht der Kostenfaktor: Die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze von 1,0 Prozent betrifft ausschließlich das garantiefreie Standarddepot. Wie hoch die Effektivkosten der am Markt verfügbaren Garantievarianten tatsächlich ausfallen, steht derzeit noch nicht fest.

An dritter Stelle steht die steuerliche Behandlung: Gemäß Paragraf 20 des Investmentsteuergesetzes bleiben Erträge aus Aktienfonds bei Privatanlegern in der Regel zu 30 Prozent steuerfrei. Bei Mischfonds beträgt diese Teilfreistellung die Hälfte, bei Rentenfonds entfällt sie vollständig.

MerkmalAltersvorsorgedepotETF-Sparplan (ungefördert)
Staatliche FörderungBis zu 540 Euro Grundzulage plus bis zu 300 Euro Kinderzulage je KindKeine staatliche Förderung
Gesetzlicher KostendeckelHöchstens 1,0 Prozent Effektivkosten im StandarddepotKein gesetzlicher Kostendeckel
Verfügbarkeit des KapitalsBindung bis zum Rentenalter; Auszahlung als lebenslange Rente oder als AuszahlungsplanJederzeit frei verfügbar
FörderberechtigungAuch Selbstständige und berufsständisch VersicherteNicht an eine Förderberechtigung gebunden
Quelle: Deutscher Bundestag, Deutsche Rentenversicherung, eigene Zusammenstellung

Kritik aus der Politik an der Reform

In der Plenardebatte warb der CDU/CSU-Abgeordnete Fritz Güntzler für die Reform: „Wir schaffen ein Produkt, das kostengünstig, flexibler, einfacher, unbürokratischer und renditestärker ist.“ Der AfD-Abgeordnete Christian Douglas warnte dagegen davor, dass die Neuregelung vor allem dem Vertrieb nutzen könnte und nicht in erster Linie den Sparern.

Die Grünen kritisierten das Fehlen einer automatischen Einbindung. Ihrer Meinung nach hätte eine Opt-out-Regelung eine größere Zahl an Sparern einbezogen. Die Linke plädierte demgegenüber dafür, die gesetzliche Rente auszubauen, anstatt zusätzlich auf kapitalmarktbasierte Vorsorgeformen zu setzen.

Auch Malmendier kritisierte während der Anhörung, dass eine automatische Einbindung fehle. Ihrer Einschätzung nach würden gerade bildungsferne Haushalte ohne eine solche automatische Einschreibung nicht erreicht - dabei hätten sie besonderen Vorsorgebedarf und seien bislang nicht am Kapitalmarkt aktiv.

Was sich für Berater beim Altersvorsorgedepot 2027 ändert

Für Vermittler entsteht mit dem Altersvorsorgedepot 2027 ein neues, provisionsrelevantes Produktfeld: Statt eines einheitlichen Riester-Vertrags stehen künftig drei Produktkategorien mit gesetzlich gedeckelten Kosten nebeneinander. Hinzu kommt ein staatlich organisiertes Standardprodukt, das als günstige Alternative und als Preisanker wirken soll. Wer dieses Depot bereitstellt und wie es sich von privaten Angeboten unterscheidet, ist bislang offen.

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