Die Riester-Rente ist Geschichte: Der Bundestag hat sie am 27. März 2026 mit dem Altersvorsorgereformgesetz abgeschafft und durch ein neues, kapitalmarktbasiertes Altersvorsorgedepot ersetzt. Zustimmung kam von CDU/CSU und SPD, während die Linke das Gesetz ablehnte und sich AfD sowie Grüne der Stimme enthielten. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 8. Mai 2026 zu, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilte. Damit kann das Altersvorsorgedepot zum 1. Januar 2027 starten.
Für Vermittler und Versicherer ist der Umstieg aus zwei Gründen wichtig. Erstens tritt der Staat künftig selbst mit einem kostenbegrenzten Standardprodukt als Anbieter auf. Zweitens richten sich die neuen Regeln an eine Gruppe, die bei der privaten Vorsorge bislang zurückliegt: Frauen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erreichte der Gender Pension Gap im Jahr 2025 einen Wert von 36,0 Prozent, wenn man Hinterbliebenenrenten außer Acht lässt. Männer erhielten demnach im Schnitt 28.473 Euro Alterseinkommen pro Jahr, Frauen nur 18.233 Euro. Werden Hinterbliebenenrenten eingerechnet, sinkt der Abstand auf 24,2 Prozent.
Förderung beim Altersvorsorgedepot: mehr Zulage, neuer Kostendeckel
Beim Altersvorsorgedepot fällt die staatliche Förderung höher aus als bei der bisherigen Riester-Rente. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Cent pro eingezahltem Euro hinzu. Für zusätzliche Einzahlungen, solange der Eigenbeitrag 1.800 Euro nicht überschreitet, gewährt der Staat noch 25 Cent je Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich, und zwar unabhängig vom Einkommen. Darüber hinaus bekommen Eltern eine Kinderzulage von höchstens 300 Euro je Kind und Jahr, wobei je Kind die ersten 300 Euro des Eigenbeitrags komplett durch Förderung abgedeckt sind.
Zugleich hat der Bundestag beim verpflichtenden Standardprodukt nachgeschärft: Die jährlichen Effektivkosten dürfen künftig die Marke von 1,0 Prozent nicht übersteigen. Der erste Gesetzentwurf hatte dafür noch eine Obergrenze von 1,5 Prozent vorgesehen.
Für wen das Altersvorsorgedepot infrage kommt
Auch der Kreis der Förderberechtigten wurde erweitert. Bislang konnten nur Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung die Zulagen erhalten. Künftig gilt das laut Deutscher Rentenversicherung Bund auch für Selbstständige und für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Damit erhalten erstmals Gruppen Zugang zur geförderten privaten Vorsorge, die bisher ausgeschlossen waren.
Überblick: Die wichtigsten Eckpunkte des Altersvorsorgedepots
Der Starttermin ist der 1. Januar 2027. Bei der Grundzulage gibt der Staat für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag jeweils 50 Cent pro Euro hinzu, für Beträge darüber bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro sind es 25 Cent pro Euro - in der Summe ergibt sich damit, unabhängig vom Einkommen, eine Förderung von höchstens 540 Euro im Jahr. Zusätzlich gibt es pro Kind und Jahr eine Zulage von maximal 300 Euro. Beim Standardprodukt ist ein Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr vorgesehen. Neu zum Kreis der Förderberechtigten zählen außerdem Selbstständige sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
Warum der Gender Pension Gap für die Reform zählt
Wie groß der Rückstand von Frauen bei der Rente ausfällt, hängt stark von der Region ab. Zwischen den Regionen zeigen sich deutliche Unterschiede: Während der Gender Pension Gap im früheren Bundesgebiet 40,8 Prozent erreicht, fällt er in den neuen Ländern und Berlin mit lediglich 13,2 Prozent deutlich geringer aus. Bundesweit lag der Wert 2020 noch bei 40,8 Prozent. Die Lücke schließt sich demnach tendenziell.
| Region / Betrachtung | Gender Pension Gap 2025 |
|---|---|
| Deutschland, ohne Hinterbliebenenrenten | 36,0 Prozent |
| Deutschland, mit Hinterbliebenenrenten | 24,2 Prozent |
| Früheres Bundesgebiet, ohne Hinterbliebenenrenten | 40,8 Prozent |
| Neue Länder und Berlin, ohne Hinterbliebenenrenten | 13,2 Prozent |
Rentenansprüche sinken mit steigender Kinderzahl
Eng verknüpft ist die Rentenlücke mit der Kinderzahl, wie ein DIW-Wochenbericht vom März 2025 zeigt. Bei westdeutschen Frauen des Geburtsjahrgangs 1952 bis 1959 zeigt sich: Kinderlose kommen im Durchschnitt auf eine Rente von 1.160 Euro, bei zwei Kindern sinkt der Betrag auf 840 Euro, und wer drei oder mehr Kinder hat, erhält im Schnitt nur noch 770 Euro. Zum Vergleich: Männer liegen bei 1.460 Euro. Die daraus resultierende Differenz zwischen Müttern und kinderlosen Frauen - der Motherhood Pension Gap - beläuft sich im Westen somit auf 27 Prozent.
Frauen sorgen seltener privat vor
Hinzu kommt, dass Frauen seltener zusätzlich privat vorsorgen. Einer Erhebung von EY gemeinsam mit dem Institut für Generationenforschung zufolge, bei der 1.240 Bundesbürger befragt wurden, verfügen 43 Prozent der verheirateten und 32 Prozent der ledigen Frauen über eine private Altersvorsorge. Bei den Männern liegen die entsprechenden Anteile bei 55 und 40 Prozent. Die vom Einkommen unabhängige Förderung sowie die Kinderzulage des Altersvorsorgedepots setzen auch bei kleinen Sparbeträgen an. Sie könnten laut dem Verbraucherportal Finanztip deshalb besonders für Teilzeitbeschäftigte und für Personen mit Erziehungszeiten wirksam werden. Finanztip beziffert den durchschnittlichen Rückstand von Frauen beim monatlichen Alterseinkommen auf rund 580 Euro. Dieser Wert deckt sich weitgehend mit der Destatis-Jahresdifferenz von 6.974 Euro inklusive Hinterbliebenenrenten.
Kritik der Versicherer: Staat als Konkurrent im Markt
Grundsätzlich befürwortet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Reform, hat jedoch Bedenken hinsichtlich der neuen Rolle des Staates. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sagt: „Die Reform ist ein überfälliger Modernisierungsschritt. Zusätzliche Altersvorsorge gewinnt dadurch an Attraktivität.“ Zugleich warnt er: „Kritisch ist, dass der Staat erstmals selbst als Anbieter auftritt. Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs.“ Asmussen fordert deshalb, dass für staatliche und private Angebote dieselben Regeln gelten müssen.
Rechenbeispiel: Was aus kleinen Sparbeträgen werden kann
Finanztip hat modellhaft durchgerechnet, was ein kleiner Eigenbeitrag im Altersvorsorgedepot langfristig bedeuten könnte. Bei 150 Euro Eigenbeitrag im Monat ohne Kinder und der maximalen Grundzulage von 540 Euro im Jahr kämen nach 30 Jahren rund 185.000 Euro zusammen. Unterstellt ist dabei eine Rendite von sechs Prozent. Diese Zahl beruht auf einer Modellannahme und ist kein garantiertes Ergebnis.














