Wer muss den Bürgersteig vom Laub freihalten?

Ein Mitarbeiter der Stadt fegt im Herbst Laub vom Gehweg in einen Haufen.
Bildagentur PantherMedia / fotosenukas
Laubräumen: Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit

Mit den sinkenden Temperaturen verlieren Bäume ihre Blätter, die Niederschläge nehmen zu. Beides zusammen verwandelt Bürgersteige schnell in Rutschbahnen, ist ein Unfall schnell passiert. Doch wer ist für das Laubräumen verantwortlich? Und wer haftet bei Unfällen?

Wer zum Besen greifen muss, regeln die meisten Kommunen in ihren Satzungen. Hier schreiben sie fest, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen. Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Den Eigentümern eines Mietshauses steht es offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben. 

Ereignet sich ein Unfall, hat der nicht nur eine strafrechtliche Seite. Hier geht es, wie die HUK-Coburg mitteilt, auch um persönliche Haftung. Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen. Ohne Haftpflichtversicherung kann das teuer werden: Im geschilderten Fall können dem Geschädigten Schmerzensgeld und falls er arbeitet, auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haftet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, steht die Haftpflichtversicherung ihrem Kunden zur Seite. 

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