Regulierung Fondsvertrieb: Finanzausschuss macht Weg frei

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW gab sich erleichtert: „Wir freuen uns, dass es eine Alte-Hasen-Regel geben wird. Vor allem aber auch darüber, dass die freien Vermittler nicht gegenüber den Bankberatern benachteiligt werden“, sagte Vorstand Frank Rottenbacher gegenüber Cash.Online. Eine solche Regelung gibt es bereits für Versicherungsvermittler und Bankmitarbeiter.

Die Politik hatte lange Zeit einen Bestandsschutz abgelehnt, während Branchenvertreter und Branchenverbände dafür kämpften. Erst Ende September hatten die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und FDP im Finanzausschuss zu diesem Thema einen Änderungsantrag eingebracht.

Außerdem wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen Bestimmungen in den Gesetzentwurf eingefügt, mit dem die Provisionen im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung begrenzt werden. Der Provisionsdeckel war in den letzten Wochen eines der Hauptthemen in der Branche. Vor allem die Branchenvertreter waren gegen die angedachte Provisionsbegrenzung Sturm gelaufen.

Während zu Beginn der Diskussion die maximale Provisionshöhe bei höchstens 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme, was acht Monatsbeiträgen (MB) entspricht, lag, wurde sie nun auf höchstens 3,3 Prozent, was neun MB entspricht, erhöht.

Das Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht soll nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden. (ks)

Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

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