
Bundessozialgericht: Warum Ehepaare bei der Grundrente anders behandelt werden
Das Bundessozialgericht bestätigt: Das Einkommen von Ehepartnern kann den Anspruch auf den eigenen Grundrentenzuschlag reduzieren. Für unverheiratete Paare gilt diese Anrechnung dagegen nicht. Warum das Gericht diese unterschiedliche Behandlung für verfassungsgemäß hält.
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