Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat Überlegungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zurückgewiesen, die in der Lebensversicherung geltende Stornohaftungszeit von fünf Jahren zu verlängern. Die Bafin begründet ihre Erwägungen mit den erweiterten Wechselmöglichkeiten, die die Reform der privaten Altersvorsorge vorsieht, und den damit verbundenen Risiken für Versicherungsunternehmen.
BVK-Präsident Michael H. Heinz kritisiert den Vorstoß scharf: „Die geplante Verlängerung der Stornohaftung wäre das völlig falsche Signal. Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken der Vermittler ausweiten.“
Der Verband betont, dass bereits die bestehende fünfjährige Haftungsfrist für Vermittler eine erhebliche wirtschaftliche Unsicherheit bedeutet. Eine weitere Ausdehnung würde nach Einschätzung des BVK vor allem kleine und mittelständische Vermittlerbetriebe treffen und die Attraktivität des Berufsfeldes zusätzlich mindern.
Heinz: Haftungsfristen kein Qualitätsmerkmal
Heinz widerspricht auch dem impliziten Argument der Aufsicht, längere Haftungszeiten förderten die Beratungsqualität: „Die Bafin verkennt die Realität im Vermittlermarkt. Gute Beratung entsteht durch Qualifikation, Kundennähe und Vertrauen, nicht durch immer längere Haftungsfristen. Die Altersvorsorgereform darf nicht auf dem Rücken des Versicherungsvertriebs finanziert werden.“
Der BVK fordert die Bafin auf, von entsprechenden Überlegungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Rolle der Vermittler bei der Schließung wachsender Versorgungslücken anzuerkennen. Angesichts des steigenden Bedarfs an individueller Altersvorsorgeberatung brauche Deutschland mehr kompetente Berater und keine zusätzlichen regulatorischen Belastungen für diejenigen, die diese Beratung täglich leisteten.











