Kapitalanlagegesetzbuch: Zuwachs bei den Finanzregeln

Gerade vor dem Hintergrund der organisatorischen Anforderungen der zukünftigen „AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft“ ist der branchenweite Widerstand gegen die Produktregelungen des KAGB verständlich. Sowohl auf Ebene der bereits in Kraft befindlichen Regelungen für die Finanzanlagenvermittler als auch auf Ebene des Managers unter KAGB sind bereits vielfältige Regelungen zum Anlegerschutz verankert worden; so muss der Vermittler regelmäßig den Anlagemix und den Erfahrungshintergrund des potentiellen Anlegers berücksichtigen, bevor er ihm eine geschlossene Fondslösung anbietet. Und selbst danach wäre der Anleger durch die intensive Aufsicht des Managers geschützt. Ein Schutzniveau, das die Direktanlage in eine Mietimmobilie deutlich übersteigt.

Es ist eine Konzentration der Anforderungen auf den Manager und die weitgehende Flexibilität bei der Assetauswahl wünschenswert, wenn man Innovationen ermöglichen möchte, statt von geschlossenen Fonds eine „Risikomischung“ zu fordern, die eher der Gedankenwelt offener Fonds entspricht.

Ein erster Schritt auf dem Weg

Insgesamt ist das Kapitalanlagegesetzbuch ein erster, wesentlicher Schritt für die neue regulierte Fondswelt, der einen großen Teil der bestehenden Unsicherheiten der Branche ausräumt. Damit kann der erhoffte Aufschwung der Branche auf eine tragfähige Grundlage gestellt und neue Produktkategorien und Kunden erschlossen werden.

Die nächste Zeit soll und wird dafür genutzt werden, die Belange der Branche deutlicher beim Gesetzgeber zu formulieren und eine innovationsfreundliche Regulierung zu ermöglichen: durch einen kompetenten Assetmanager mit breiten Anlagemöglichkeiten.

Foto: TPW Todt & Partner GmbH & Co. KG

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