
Kein Auftrag, keine Haftung: Wie Makler ihre Beratungspflicht rechtssicher begrenzen
Das OLG München hat klargestellt, dass die Beratungspflicht eines Versicherungsmaklers nicht weiter reicht als sein Auftrag. Ein Motorradfahrer scheiterte mit einer Schadensersatzklage über 200.000 Euro. Entscheidend war die Beratungsdokumentation.
mehr















