Die Trilogverhandlungen zur EU-Retail Investment Strategy (RIS) sind so gut wie abgeschlossen, teilt Votum mit. Der Kompromisstext liegt vor, im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) ist am späten Freitag Nachmittag unter zypriotischer Ratspräsidentschaft die erforderliche Mehrheit zustande gekommen. Damit steht der formellen Annahme durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament nichts mehr im Weg.
Das erklärte Ziel der RIS – mehr Verbraucher an den Kapitalmarkt heranzuführen – ist aus Sicht des Votum Verbandes grundsätzlich richtig. Der gewählte Weg ruft jedoch erhebliche Bedenken hervor. Denn der Kompromisstext schaffe faktisch eine regulatorische Erleichterung für standardisierte, breit gestreute und kosteneffiziente Produkte, die vor allem dem ETF-Vertrieb zugutekomme. Persönliche Beratung werde demgegenüber mit weiteren Dokumentations-, Transparenz- und Nachweispflichten belastet.
Der Verband sieht darin eine gefährliche Schieflage: Während Vermittler mit wachsenden Compliance-Anforderungen konfrontiert werden, werde ein Vertriebsmodell begünstigt, das im digitalen Direktvertrieb ohne persönliche Ansprechpartner zwar skalierbar sei, aber letztlich eine kommunikative Einbahnstraße bleibe.
Kosteneffizienz ist nicht gleich Beratungsqualität
Der RIS-Kompromiss betrachte persönliche Beratung zunehmend durch die Brille einzelner Anlageprodukte, kritisiert Votum. Für den digitalisierten Vertrieb schematischer ETF-Produkte würden regulatorische Erleichterungen geschaffen, während qualifizierte Beratung weiter mit Prüf-, Dokumentations- und Rechtfertigungspflichten überzogen werde. Das erwecke den falschen Eindruck, Verbraucherschutz entstehe bereits durch den möglichst reibungslosen Zugang zu günstigen Kapitalmarktprodukten.
Dabei sei die Realität deutlich vielschichtiger. Ein ETF könne für einen unverheirateten Kunden ohne Kinder, mit langem Anlagehorizont und ausreichender Risikotragfähigkeit ein sinnvoller Baustein sein. Bei Kunden mit Familie, Immobilienfinanzierung, Absicherungsbedarf oder absehbarem Renteneintritt stelle sich die Lage völlig anders dar. Dann gehe es nicht nur um Rendite und Kostenquote, sondern um die Frage, welche Risiken ein Kunde tragen kann – und welche gerade nicht.
Qualifizierte Finanz- und Versicherungsberatung erschöpfe sich eben nicht in der Auswahl eines günstigen Anlageprodukts. In der Lebenswirklichkeit der Kunden gehe es ebenso um Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz, Altersvorsorge, Pflege, Liquiditätsplanung, Nachfolgeregelungen und die rechtssichere Strukturierung von Vermögen.
Neue Haftungsrisiken durch unbestimmte Rechtsbegriffe
Auf regulatorischer Ebene verschärft die RIS den Druck auf provisionsbasierte Beratung spürbar. Ein vollständiges Provisionsverbot konnte zwar abgewendet werden. Mit dem neuen Inducement-Test, erweiterten Transparenzpflichten, jährlichen Kostenaufstellungen, Value-for-Money-Prozessen und zusätzlichen Dokumentationsanforderungen entstehen jedoch erhebliche neue Belastungen für Vermittler.
Besonders problematisch aus Sicht des Verbandes: Berater sollen künftig verpflichtet sein, das kosteneffizienteste Anlageprodukt auszuwählen. Wie diese Kosteneffizienz konkret gemessen wird, soll erst durch technische Regulierungsstandards definiert werden. Welche Haftungsrisiken entstehen, wenn ein einmal empfohlenes Produkt nach fünf bis zehn Jahren nicht als kostengünstig genug gilt, sei heute kaum absehbar.
Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbandes, bringt die Kritik auf den Punkt: „Hier entsteht eine bemerkenswerte regulatorische Asymmetrie. Wer Kunden persönlich berät, ihre Lebenssituation analysiert, Risiken einordnet und langfristige Verantwortung übernimmt, wird mit zusätzlicher Bürokratie überzogen. Wer dagegen standardisierte Kapitalmarktprodukte digital vertreibt, findet in der RIS eine regulatorische Abkürzung. Das ist keine Stärkung des Verbraucherschutzes, sondern eine Verwechslung von Einfachheit mit Qualität.“
RIS darf nicht zur Retail-ETF-Strategy werden
Der Votum mahnt, dass die RIS in ihrer jetzigen Form den ursprünglichen Anspruch verfehle. Die EU-Kommission habe die Strategie als Beitrag zur Stärkung des Kleinanlegerschutzes angelegt. Der vorliegende Kompromisstext setze jedoch einen anderen Akzent: Persönliche Beratung werde weiter rechtfertigungsbedürftig gemacht, während der standardisierte Produktvertrieb regulatorisch bevorzugt werde.
Wer Kapitalmarktbeteiligung ernsthaft fördern wolle, müsse nicht nur den Produktzugang erleichtern, sondern auch die Qualität der Entscheidung sichern. Dazu gehöre die Frage, ob ein Anleger überhaupt investieren sollte, in welcher Höhe, mit welchem Zeithorizont und unter Berücksichtigung welcher sonstigen Verpflichtungen. Ein ETF sei ein Instrument, kein Beratungskonzept – er ersetze keine Analyse der Lebenssituation, keine Ruhestandsplanung und keine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Der Verband kündigt an, die Vielzahl der aus der RIS erwachsenden Folgeverordnungen und technischen Regulierungsstandards intensiv zu begleiten. Die Gefahr bestehe, dass die EU mit dieser Regulatorik ein Umfeld schaffe, in dem Beratung nicht mehr auf einer wirtschaftlich tragfähigen Basis angeboten werden könne.














