Nach den schweren Gewittern der vergangenen Tage bleibt die Wetterlage in Teilen Deutschlands weiterhin angespannt. Der Deutsche Wetterdienst rechnet auch in den kommenden Tagen mit Schauern, Starkregen, Hagel und Sturmböen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) warnt in dem Zusammenhang vor den Gefahren für Gebäudeeigentümer. Für sie sei dort eine versicherungsrechtliche Unterscheidung von Relevanz: So seien Schäden durch Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel enthalten. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau hingegen nur dann, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde, betont der GDV.
Laut GDV haben 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland keinen solchen Schutz. Naturgefahren verursachten laut GDV 2025 in der Sachversicherung rund 1,4 Milliarden Euro Schaden. Davon rund eine Milliarde Euro durch Sturm und Hagel und rund 400 Millionen Euro durch Elementargefahren. Seit Beginn der GDV-Messungen im Jahr 2002 liegen die jährlichen Elementarschäden im Schnitt bei rund zwei Milliarden Euro.
Elementarschäden sind laut GDV-Angaben im Einzelfall besonders kostspielig. 2025 betrug der durchschnittliche versicherte Elementarschaden bundesweit rund 4.700 Euro – mehr als doppelt so viel wie der Durchschnittswert bei Sturm- und Hagelschäden von rund 2.100 Euro.
Starkregen trifft nicht nur Flussanwohner
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass nur Gebäude in Gewässernähe gefährdet sind. Starkregen folgt keiner Topografie: Wenn innerhalb kurzer Zeit große Wassermengen fallen, können Kanalisationen überlastet werden – Wasser dringt dann über Lichtschächte, Türen oder Rückstau ins Gebäude ein. Betroffen sein kann grundsätzlich jedes Gebäude, unabhängig von Lage und Baujahr.
Wer sein individuelles Risiko einschätzen möchte, kann den Hochwassercheck des GDV nutzen. Das digitale Tool zeigt, wie stark ein Standort durch Flusshochwasser und Starkregen gefährdet ist. Eigenständige Schutzmaßnahmen wie Rückstausicherungen, gesicherte Kellerfenster oder wasserdichte Türen in gefährdeten Bereichen können Schäden im Ernstfall deutlich begrenzen.
Sowohl Eigentümer als auch Mieter sollten ihre bestehenden Versicherungsverträge prüfen. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst ab, die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte. Elementarschutz ist in beiden Fällen nicht automatisch eingeschlossen.
Politischer Streit um die richtige Lösung
Wie die Versicherungslücke zu schließen ist, ist politisch umstritten. Der GDV als Interessenvertrung der Versicherungswirtschaft spricht sich gegen eine gesetzliche Versicherungspflicht aus. Stattdessen bewirbt der Verband sein eigenes Modell namens Elementar Re: Elementarschutz würde demnach automatisch in jede neue Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, könnte aber aktiv abgewählt werden. Bei extremen Schadenereignissen ab 30 Milliarden Euro soll ein staatlicher Mechanismus einspringen.
Befürworter einer Pflichtversicherung argumentieren dagegen, dass nur eine verbindliche Lösung die Versicherungslücke zuverlässig schließt. Der GDV hält dem entgegen, dass eine Pflicht allein keine Schäden verhindere und ohne Prävention keine ausreichenden Anreize zur Schadenvermeidung setze.
Als Gegenbeispiel zieht der GDV Frankreich heran. Das dortige CatNat-System erreicht eine sehr breite Absicherung, steht aber wegen der steigenden Klimarisiken unter erheblichem Finanzierungsdruck. Ein Regierungsbericht beziffert den zusätzlichen Finanzierungsbedarf auf rund 1,3 Milliarden Euro – ein Hinweis darauf, dass hohe Versicherungsdichte allein kein Garant für ein dauerhaft tragfähiges System ist.














