Kommen Teile der IMD-2-Richtlinie durch die Hintertür?

Die anstehenden Richtlinien MIFID II mit dem Fokus auf Banken, IMD 2 mit dem Schwerpunkt Versicherungsvertrieb und die PRIPs-Verordnung, die einheitliche Basisinformationsblätter zu Anlageprodukten vorsieht, sorgen für reichlich Diskussionsstoff im Finanzsektor.

Gastbeitrag von Mario Gärtner, Versicherungsforen Leipzig

Versicherungsvertrieb
Immer häufiger hört man aus EU-Kreisen, dass mit MIFID II auch schon Teile der IMD 2 vorweggenommen werden.

Der für die IMD 2 (Insurance Mediation Directive) federführende Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) berät derzeit über die Richtlinie. Erst nach dessen finaler Positionierung erfolgt die Abstimmung zwischen EU-Parlament, Kommission und Rat. Ein Ergebnis noch vor der Europawahl Ende Mai 2014 halten Insider mittlerweile für unwahrscheinlich.

Kommen Teile des IMD 2 mit MIFID II?

Wer denkt, die mit der IMD 2 und dem Versicherungsvertrieb verbundenen Themen wie die angedachte Pflicht zur Provisionsoffenlegung oder sogar ein Provisionsverbot für unabhängige Beratung sowie die vorgesehenen Weiterbildungsverpflichtungen für Mitarbeiter im Vertrieb und in vertriebsnahen Bereichen rücken damit in weite Ferne, liegt möglicherweise falsch.

Immer häufiger hört man aus EU-Kreisen, dass mit der Finanzmarktrichtlinie MIFID II, die wohl sicher in den nächsten Wochen verabschiedet werden dürfte, auch schon Teile der IMD 2 vorweggenommen werden.

Darunter könnte die Regelung für die unabhängige Beratung fallen, die dann wohl nicht mehr gegen Provision möglich sein wird. Ein weiteres Instrument der EU, um Themen noch vor der Wahl und mit direkter Wirkung umzusetzen, ist die geplante Verordnung zu Packaged Retail Investment Products (PRIPs). Diese wurde bereits am 20. November vom EU-Parlament verabschiedet.

Pflicht zur Provisionsausweisung

Nach Bestreben des Parlaments soll es neben einer zwei A4-Seiten umfassenden Produktinformation ein weiteres Beiblatt geben, in dem unter anderem auch Provisionen auszuweisen sind. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung würde nach bisherigem Stand auch die klassische Lebensversicherung fallen.

Mit dem Beschluss des Parlaments ist das letzte Wort zwar noch nicht gesprochen – es stehen nun noch Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat und der EU-Kommission an – aber die aktuellen Erwägungen verdeutlichen, dass mit bestimmten den Versicherungsvertrieb betreffenden Themen womöglich schon bald zu rechnen ist; auch wenn sich die Umsetzung der IMD 2 noch weiter verschieben sollte.

Und da aktuell weitere Fehlentwicklungen im Finanz- und Versicherungsvertrieb öffentlich werden, erschwert dies den Kampf derjenigen, die einer Überregulierung entgegenwirken wollen und dabei auf die Zeit und die Selbstheilungskräfte der Branche setzen.

Wie geht es nun weiter mit der Regulierung?

Für die Versicherungsunternehmen und Vermittlerbetriebe sind verlässliche Rahmenbedingungen eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für das unternehmerische Handeln.

Denn welcher Maklerbetrieb stellt heute beispielsweise noch einen Auszubildenden ein, wenn er morgen möglicherweise keine Courtagen für Lebensversicherungen beziehen darf?

Autor Mario Gärtner ist Leiter Kompetenzfeld Versicherungsvertrieb bei den Versicherungsforen Leipzig.

Foto: Versicherungsforen Leipzig

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