Mieterhöhungen – Das sind die Regeln

 

Zustimmung zur Mieterhöhung

Stimmen Sie der Mieterhöhung nicht zu, muss Ihr Vermieter auf Abgabe dieser Zustimmung klagen. Dazu hat er nach Ablauf der Überlegungsfrist drei Monate Zeit. Dennoch raten Arag-Experten, genau zu prüfen, ob die Mieterhöhung berechtigt ist! Wer nur einmal die höhere Miete überweist, zeigt nämlich bereits seine Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen.

Ein Paar mietete in einem konkreten Fall 2006 eine Wohnung. 2013 verlangte die Vermieterin die Zustimmung zur Mieterhöhung von 950 Euro auf 1.140 Euro. Die Mieter überwiesen ab dem gewünschten Zeitpunkt die erhöhte Miete, gaben aber keine schriftliche Zustimmung zur Mieterhöhung ab.

Durch die Änderung ihres monatlichen Dauerauftrages sei klar, dass sie stillschweigend zugestimmt hätten, befanden in einem anschließenden Rechtsstreit die Richter (AG München, Az.: 452 C 11426/13). (dr)

 

Foto: Shutterstock

 

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