Noch immer Prozesse rund um die Göttinger Gruppe anhängig

So ließ auch die Entscheidung in dem fraglichen Fall auf sich warten und der ursprünglich Beklagte legte seinerseits im Oktober 2014 die Entschädigungsklage gegen das Land wegen überlanger Dauer ein. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig setzte das Verfahren mit Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Ursprungsverfahren 2015 jedoch aus.

Nachdem wieder nichts passierte, erhöhte der Kläger im November 2017 die geforderte Entschädigungssumme auf 8.900 Euro und verlangte die Fortsetzung des Verfahrens – wiederum vergeblich. Das OLG wies auch diesen Antrag ab, woraufhin sich der Kläger mit einer „sofortigen Beschwerde“ an den BGH wandte.

Über Entschädigung noch nicht entschieden

Auch dieser lehnte das Ansinnen nun ab – allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern formalen Gründen: Statt des Rechtsmittels einer „sofortigen Beschwerde“ hätte der Kläger – beziehungsweise sein Anwalt – eine „Rechtsbeschwerde“ einlegen müssen.

Der Streit um die Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer liegt demnach weiterhin auf Eis. Ob dem Kläger eine Entschädigung zusteht oder nicht, ist somit noch nicht entschieden.

Der ursprüngliche und die weiteren Prozesse in Göttingen, die dort auf Basis der mehr als zehn Jahre alten Klagen offenbar noch immer anhängig sind, gehen derweil weiter. Oder eben nicht. (sl)

Foto: Shutterstock

 

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