Wirbel um Krankenkassen-Klagen geht weiter – gegenseitige Kritik

Im Gesetzgebungsverfahren war eine Ausschlussfrist zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt worden, die am vergangenen Freitag ablief. Danach können Kassen kein vor dem 1. Januar 2017 gezahltes Geld mehr von Kliniken zurückfordern.

Mit hinein spielt auch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni, wonach Kliniken bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten strenge Vorgaben einhalten müssen, etwa ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale berechnen zu können.

Runder Tisch gegen Klagewut

Zuletzt waren als Folge dessen über 15.000 Klagen bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz eingegangen. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hatte angekündigt, binnen zwei Wochen alle Beteiligten zu einem runden Tisch einzuladen.

Das begrüßte Decker von der Krankenhausgesellschaft, die nach eigenen Angaben die Interessen von 100 Krankenhäusern im Land vertritt. „Dies ist dringend notwendig, um der Klagewut Einhalt zu gebieten.“

Auch die AOK sieht in dem runden Tisch den „richtigen Weg“. Sie verwies auf das Urteil des Bundessozialgerichts. „Die gesetzliche Krankenversicherung ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts zwingend gehalten, die Rechtsprechung des obersten Bundesgerichts umzusetzen.“

Seite drei: „Kurzschlussreaktion der Politik“

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