Mieterhöhung wegen selbst bezahlter Einbauküche?

Das Urteil: In einem Urteil vom 24. Oktober 2018 (Az. VIII ZR 52/18) entschied der Bundesgerichtshof nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice, dass die Einbauküche bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unberücksichtigt bleiben müsse. Die derzeitige Einbauküche habe nicht der Vermieter zur Verfügung gestellt. Sie müsse daher bei der Ermittlung der Vergleichsmiete außen vor bleiben. Der Bundesgerichtshof betonte auch, dass zum Nachteil des Mieters getroffene entgegenstehende Vereinbarungen unwirksam seien. Es komme nur auf den tatsächlichen Wohnwert an, dieser sei nicht durch Absprachen zu beeinflussen. Die Mieter mussten daher die erhöhte Miete nicht bezahlen.

Foto: Shutterstock

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments