E-Scooter: Jeder Fünfte kann sich den Kauf vorstellen

34 Prozent der Befragten können sich die neue Mobilität auf dem Weg zur Arbeit vorstellen, 25 Prozent im Urlaub. Gerade für Camper und Ferienhausbewohner könnte das sehr praktisch sein. Denn in Deutschland zugelassene E-Scooter werden auch im EU-Ausland versichert sein, sofern sie dort erlaubt sind.

DEVK-Umfrage: 84 Prozent der Deutschen befürworten Zulassung von E-Scootern.

Haftpflichtschutz ist vorgeschrieben

Wenn der Bundesrat dem Gesetz zustimmt, können die Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt die Betriebserlaubnis für ihre Modelle beantragen. Liegt diese vor, können sie E-Scooter in Deutschland offiziell für die Nutzung im Straßenverkehr anbieten. Die Modelle, die man aktuell im Internet kaufen kann, dürfen nur auf Privatgelände fahren. Wer damit im öffentlichen Raum erwischt wird, den erwartet ein Strafverfahren.

Für die neuen Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis soll eine Pflichtversicherung gelten zu denselben Konditionen wie für Mopeds. Allerdings müssen Besitzer kein Schild anbringen, sondern nur einen Aufkleber – gut sichtbar natürlich. Er gilt bis Ende Februar 2020, dann wird ein neuer Sticker fällig. 

DEVK versichert auch Mietroller

Ab Juni versichert die DEVK auch E-Scooter, die man leihen kann. Sie kooperiert mit dem schwedischen Sharing-Unternehmen VOI, dem größten europäischen Anbieter. Er hat bereits in 19 Städten wie Stockholm, Madrid und Malaga Erfahrung gesammelt. In Deutschland wird VOI innerhalb eines halben Jahres in rund 30 Städten aktiv sein – u. a. in Berlin, Hamburg und München.

Die DEVK kümmert sich um den Haftpflichtschutz, das Kaskorisiko trägt VOI selbst. Über eine mobile App kann der Mieter das Fahrzeug ein- und ausschalten. Wenn man es unerlaubt bewegt, greift eine Wegfahrsperre. Die E-Scooter werden abends um 22:00 Uhr eingesammelt, über Nacht aufgeladen und morgens wieder im Stadtgebiet verteilt.

 

Fotos: „obs/DEVK Versicherungen“

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