Sozial-Minister Heil will Angehörige bei Pflege entlasten

Geringere Verwaltungskosten für den Staat

Zu begrüßen ist es, dass durch diese klare Regelung das Handling vereinfacht wird. Aktuell muss man das verfügbare Einkommen in komplizierten Verfahren errechnen. Das fällt weg. Um zu erfahren, wie hoch ein Jahreseinkommen ist, genügt in aller Regel der Steuerbescheid. Klar, schnell und eindeutig.

Zuzahlungen häufig in Pflegeheimen

Durch das Pflegestärkungsgesetz von 2015 wird viel unternommen, um so lange wie möglich zuhause zu sein. Das ist meist im Sinne des Pflegebedürftigen. Mit Einzug im Pflegeheim wird häufig auf kurz oder lang Sozialleistungen fällig. Künftig sollen Kinder mit Einkommen ab 100.000 Euro zahlen.

Was ist mit pflegenden Angehörigen?

Pflegende Angehörige, die den Bedürftigen zuhause pflegen, bleiben nach dem Gesetzesvorschlag auf der Strecke. Für sie ändert sich nichts. Nicht nur Pflegebedürftige,
auch pflegende Angehörige sind nach Angaben des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zunehmend von Armut bedroht.

Häufig übernehmen sie viele Stunden Betreuung und versuchen alles aus der eigenen Tasche zu zahlen, statt früh genug den Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Das erwachsene Kind, das pflegt, ist wegen der Belastung und eventuellen Verdienstausfall von Armut bis ins eigene Alter bedroht.

Betreuung des Pflegebedürftigen

Ehefrauen um die 80 kümmern sich aufopfernd um ihre Männer (und umgekehrt). Hier sollte es trotz ambulantem Pflegedienst eine stärkere Entlastung geben. Wenn die Kindergenerationen aktiv wird, sind es immer noch eher die Töchter als die Söhne.

Im Sinne einer Gerechtigkeit könnte man sich auch eine Regelung vorstellen, bei der ein Kind pflegt und das andere eine Zahlung vornimmt. Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro, bei der Kinder zu zahlen haben, betrifft häufig erst den Heimaufenthalt.

Pflege macht trotzt Gesetzesänderung weiterhin arm

Eine private Pflegeversicherung ist also aus vielen Gründen auch weiterhin wichtig: eigenen Schutz, Unterstützung der Angehörigen vor allem für die ambulante Pflege, Schutz vor Armut für die Familie.

Außerdem kann das Vermögen damit vererbt werben und in guten Zeiten steht es zur freien Verfügung.

Foto: Shutterstock

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