Paragraf 34c GewO: Nur 20 Prozent sind „Alte Hasen“

Nur etwa jeder fünfte 34c-Inhaber profitiert von der Alte-Hasen-Regelung. Das ist das Ergebnis des Online-Qualifikations-Checks der Going Public! Akademie für Finanzberatung. Problematisch sei vor allem der lückenlose Nachweis der MaBV-Prüfberichte.

§34c GewOKnapp jeder vierte Inhaber einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34c GewO muss sich noch bis Ende 2014 qualifizieren, um auch ab 2015 weiter Investmentfonds, geschlossene Fonds und/oder sonstige Vermögensanlagen vermitteln zu dürfen. Diese Prognose ergibt sich aus der Auswertung von über 2.800 Antworten des Online-Qualifikations-Checks. Der Test ist kostenlos, dauert nur wenige Minuten und ist ohne Registrierung für jeden Vermittler auf der Website der Akademie erreichbar.

Laut der Ergebnisse profitieren von der Alte-Hasen-Regelung nur etwa 20 Prozent der Vermittler. 41 Prozent haben demnach bereits eine anerkannte Qualifikation und 16 Prozent der Befragten geben an, unter einem Haftungsdach zu agieren oder keine Vermögensanlagen zu vermitteln.

Lücken beim MaBV-Nachweis

56 Prozent aller Umfrageteilnehmer haben die Erlaubnis gemäß Paragraf 34c GewO ununterbrochen seit dem 01. Januar 2006 und könnten daher in den Genuss der Alte-Hasen-Regelung kommen. Jedoch können davon 65 Prozent nicht lückenlos alle MaBV-Prüfberichte nachweisen.

Laut Going Public können auch Unternehmen den Qualifikations-Check exklusiv für ihre Partner erhalten. Eine unternehmensspezifische Auswertung der Qualifikationssituation der eigenen Vertriebspartner ist demnach kostenlos möglich, sofern die Akademie der Schulungspartner der Vertriebe oder Pools ist.

Bereits ab August 2012 können sich die ersten Vermittler und Berater in Berlin, Dortmund, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart auf die neue Mindestqualifikation „Finanzanlagenfachmann (IHK)“ beziehungsweise auf alle drei Erlaubnisbereiche vorbereiten. Buchbar sind die Lehrgänge ab sofort auf der Website der Going Public. (jb)

Foto: Shutterstock

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