Altersvorsorgedepot 2027: Zurich stellt drei Modelle vor

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Zum Jahreswechsel endet die Riester-Förderung, das neue Altersvorsorgedepot übernimmt ihre Rolle.

Die Zurich Gruppe Deutschland hat am 6. November 2026 ihr Konzept für das Altersvorsorgedepot 2027 vorgestellt: ein gesetzliches Standarddepot, ein Depot ohne Garantie und eine Versicherungslösung mit 80 Prozent Garantie. Was das für die Beratung ab 2027 bedeutet, zeigt der Überblick.

Die Zurich Gruppe Deutschland hat ihre Pläne für das Altersvorsorgedepot 2027 vorgestellt. Vorgesehen sind drei Zugänge: ein gesetzlich vorgesehenes Standarddepot eines Kooperationspartners, zudem ein garantiefreies Altersvorsorgedepot sowie ein Versicherungsprodukt, das Eigenbeiträge und Zulagen zu 80 Prozent absichert.

Grundlage für den Produktlaunch ist das Altersvorsorgereformgesetz. Als Folge löst damit zum 1. Januar 2027 das neue, staatlich geförderte Depot im Neugeschäft die bisherige Riester-Förderung ab. Vorgesehen sind zudem frei wählbare Garantiestufen von null, 80 und 100 Prozent.

Drei Zugänge zum Altersvorsorgedepot 2027

Die drei nun vorgestellten Lösungen unterscheiden sich vor allem im Garantieniveau und im Anbieter.

LösungGarantieAnbieter
Standarddepot (gesetzlich vorgesehen)keine Garantie (gesetzlich vorgegeben)Kooperationspartner von Zurich
Altersvorsorgedepotkeine GarantieZurich
Versicherungslösung80 Prozent auf Eigenbeiträge und ZulagenZurich
Quelle: Zurich Gruppe Deutschland

Beim Standarddepot handelt es sich um die gesetzlich vorgesehene Variante. Zurich vermittelt sie über einen Kooperationspartner; das Standarddepot ist gesetzlich als Depot ohne Garantie ausgestaltet. Das Altersvorsorgedepot ohne Garantie setzt dagegen auf eine breite Fondsauswahl und verzichtet vollständig auf Kapitalschutz. Die Versicherungslösung wiederum sichert 80 Prozent der Eigenbeiträge und Zulagen ab.

Bohnhoff: Garantie als Planungssicherheit

Im Vorstand der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung trägt Björn Bohnhoff die Verantwortung für den Bereich Leben. Er begründet die Garantievariante mit dem Schutz vor Kapitalmarktverlusten. „Sicherheit hat einen Preis - aber auch einen konkreten Wert. Eine Garantie schützt einen Teil der Vorsorge vor Kapitalmarktverlusten und schafft zusätzliche Planungssicherheit“, sagt Bohnhoff. Zur Auszahlungsphase ergänzt er: „Ein Vermögen aufzubauen ist das eine. Daraus ein Einkommen zu machen, das auch bei einem langen Leben trägt, ist das andere.“

Vertrieb über eigene Berater und Bankpartner

Zurich arbeitet beim Vertrieb mit der eigenen Ausschließlichkeitsorganisation und mit unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittlern zusammen. Hinzu kommen die Kooperationspartner DWS (Deutsche Asset Management), Deutsche Bank und Postbank. Den Vertriebsbereich Privat- und Gewerbekunden verantwortet seit dem 1. Juli 2026 Vorständin Nina Henschel. Sie wechselte zum 1. Juni 2026 von der Ergo Group zu Zurich; ihr Vorgänger Ulrich Christmann ging zum 30. Juni 2026 planmäßig in den Ruhestand.

Beim verwalteten Volumen verweist Zurich auf eine eigene Angabe: Nach unternehmenseigenen Zahlen lag das verwaltete Fondsvolumen in diesem Vorsorgebereich zum 31. Dezember 2025 bei 21,4 Milliarden Euro. Die gemanagten Depotmodelle sollen zwischen 2024 und 2026 durchgehend mit der Bestnote „Sehr gut“ von Handelsblatt und Assekurata bewertet worden sein. Beide Angaben stammen vom Unternehmen selbst.


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Altersvorsorgedepot 2027: der gesetzliche Rahmen

Für Vermittler ändert sich zum 1. Januar 2027 die Produktlandschaft grundlegend. Im Neugeschäft tritt das Altersvorsorgedepot 2027 an die Stelle der bisherigen Riester-Förderung; bestehende Riester-Verträge können weiter bespart und gefördert werden.

Die staatliche Förderung besteht laut Gesetzestext aus zwei Bausteinen. Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf Beiträge bis 360 Euro. Liegen die Beiträge im Bereich von 360,01 bis 1.800 Euro, sinkt der Fördersatz auf 25 Prozent, wobei die Grundzulage jährlich auf höchstens 540 Euro begrenzt bleibt. Darüber hinaus gibt es eine Kinderzulage, die Eigenbeiträge bis 300 Euro im Jahr je Kind zu 100 Prozent bezuschusst.

FörderbausteinHöhe
Grundzulage auf Beiträge bis 360 Euro50 Prozent
Grundzulage auf Beiträge zwischen 360,01 und 1.800 Euro25 Prozent (maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr)
Kinderzulage auf Beiträge bis 300 Euro je Kind und Jahr100 Prozent
Quelle: Deutscher Bundestag, Altersvorsorgereformgesetz

Für das Standarddepot gilt außerdem eine Kostenobergrenze: Ein Prozent darf bei den Effektivkosten nicht überschritten werden. Das Standarddepot wird auch von privaten Anbietern angeboten; zusätzlich ist die Bundesregierung ermächtigt, per Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ein von einem öffentlichen Träger angebotenes Standarddepot als Alternative zu den privaten Angeboten umzusetzen. Zurich selbst führt dieses Depot nach eigenen Angaben nicht im eigenen Haus, sondern vermittelt es über einen Kooperationspartner.

Verbände kritisieren Kostendeckel und fordern Beratungspflicht

Schon vor dem Zurich-Vorstoß hatten Vermittlerverbände auf Problemfelder des neuen Systems hingewiesen. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung kritisierte am 8. Dezember 2025 eine damals geplante Kostenbegrenzung von 1,5 Prozent. Aus Sicht des Verbands hätte sie zu Vergütungsdeckeln für unabhängige Vermittler führen können. „Gute Beratung ist kein Kostenfaktor, sondern ein Schutzfaktor“, sagte Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, damals. Der Gesetzgeber müsse „Value for Advice“ anerkennen und dürfe unabhängige Beratung nicht strukturell benachteiligen.

Zugleich begrüßte der AfW in derselben Stellungnahme, dass versicherungsförmige Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent im reformierten System erhalten bleiben. Zudem lobte der Verband, dass Anleger Produkt und Anbieter - auch bei bestehenden Riester-Altverträgen - jederzeit wechseln können.

Am 21. August 2026 verlangte der BVK (Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute), dass die Übertragung von Riester-Verträgen in ein Standard-Altersvorsorgedepot künftig nur mit einer verpflichtenden, qualifizierten Beratung erfolgen dürfe. Vor einem beratungsfreien Online-Abschluss warnte der Verband ausdrücklich. „Wer die Übertragung von Riesterverträgen in ein Standard-Altersvorsorgedepot ohne Beratung ermöglichen will, riskiert Fehlentscheidungen mit langfristigen Auswirkungen auf die Altersversorgung der Menschen“, erklärte BVK-Präsident Michael H. Heinz damals. Beide Stellungnahmen der Verbände beziehen sich dabei auf das gesamte Gesetzgebungsverfahren und nicht konkret auf das Angebot von Zurich.

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