Altersvorsorgedepot ab 2027: Wer von der Riester-Nachfolge profitiert

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Drei Wege zur Altersvorsorge
Bild: KI-generiert mit ChatGPT / DALL·E
Ab 1. Januar 2027: Neue Logiken in der Altersvorsorge.

Das Altersvorsorgedepot löst ab 2027 die Riester-Rente ab – und öffnet die staatliche Förderung erstmals auch für Selbstständige. Welche Zielgruppen am stärksten profitieren und was Bestandskunden jetzt wissen müssen.

Ab dem 1. Januar 2027 tritt die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge in Kraft. Das Altersvorsorgedepot ersetzt die klassische Riester-Rente als staatlich gefördertes Sparprodukt. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz – das angesparte Kapital geht nicht verloren, laufende Verträge können weitergeführt werden.


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Inhaltlich verändert sich dennoch einiges: Anders als bei der Riester-Rente entfällt die starre Beitragsgarantie. Im Altersvorsorgedepot können Sparer ihr Kapital direkt in Aktien und Investmentfonds anlegen. Die Förderlogik vereinfacht sich zudem: Die staatlichen Zulagen richten sich künftig nach der Höhe der eigenen Einzahlung.

„Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge lohnt sich für jeden, der langfristig vorsorgen möchte“, sagt Michael Pfeiffer, Altersvorsorge-Experte bei HUK-Coburg. Das Depot richtet sich nicht nur an Riester-Wechsler: Die Reform weitet den Förderkreis deutlich aus.

Familien, Selbstständige und Berufseinsteiger im Fokus

Familien und Alleinerziehende profitieren von der Kinderzulage, die im neuen System erheblich stärker wirkt als bisher. Bei zwei Kindern ergibt sich aus einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro eine staatlich geförderte Gesamtsumme von 2.940 Euro jährlich. Neu hinzu kommt die sogenannte Frühstart-Rente: Für Kinder zwischen sechs und 18 Jahren zahlt der Staat monatlich zehn Euro in ein separates Kinder-Altersvorsorgedepot – unabhängig von Beiträgen der Eltern.

Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten einmalig einen staatlichen Bonus von 200 Euro. Der frühe Sparstart verschafft ihnen darüber hinaus den vollen Zinseszinsvorteil über Jahrzehnte. Für Menschen mit kleinem oder mittlerem Einkommen wirkt die Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich – bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro – besonders stark im Verhältnis zum eingesetzten Kapital.

Erstmals öffnet sich die staatliche Förderung auch für Selbstständige, die bislang von der Riester-Förderung ausgeschlossen waren. Und selbst für Späteinsteiger ab 50 Jahren rechnet sich das Depot: Wer 15 Jahre lang mit entsprechender Rendite spart, kann laut HUK-Coburg noch eine Verdopplung des eingezahlten Kapitals erreichen.

Was Riester-Sparer jetzt tun sollten

Für die rund 15 Millionen Riester-Sparerinnen und -Sparer in Deutschland besteht kein unmittelbarer Handlungsdruck. Bestandsverträge laufen weiter, das angesparte Kapital ist gesichert. Für einen Teil der Bestandskunden kann das neue Depot dennoch attraktiver sein – ein individueller Vergleich lohnt sich.

„Ruhig bleiben, Unterlagen sammeln, Überblick verschaffen und ab Januar 2027 beraten lassen. Dann kann im persönlichen Gespräch geklärt werden, welche Lösung am besten zur jeweiligen Situation passt. Bis dahin kann man sich bereits auf huk.de informieren und so auf dem Laufenden bleiben“, sagt Michael Pfeiffer.

ZielgruppeFörderartFörderhöheVoraussetzungen
Alle FörderberechtigtenGrundzulageBis zu 540 Euro pro Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (max. 180 Euro), 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro (max. 360 Euro)Mindesteinzahlung 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich); Förderung läuft bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres
GeringverdienerGeringverdiener-Bonus (zusätzlich zur Grundzulage)175 Euro pro JahrBruttoeinkommen unter 26.250 Euro pro Jahr; Mindesteinzahlung 120 Euro pro Jahr
Familien und AlleinerziehendeKinderzulage (zusätzlich zur Grundzulage)Bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr; Beispiel: Bei zwei Kindern und 1.800 Euro Eigenbeitrag ergibt sich eine Gesamteinzahlung von 2.940 Euro (Eigenbeitrag plus Grundzulage plus zwei Kinderzulagen)Kindergeldberechtigung; volle Kinderzulage bereits ab 300 Euro Eigenbeitrag pro Jahr (25 Euro monatlich)
Kinder (6 bis 18 Jahre)Frühstart-Rente (separates Kinderdepot)*10 Euro pro Monat (120 Euro pro Jahr) staatliche Einzahlung in ein individuelles Altersvorsorgedepot; nach Berechnungen von Finanztip kann daraus bis zum Renteneintritt ein Kapital von rund 25.000 Euro entstehenSchulbesuch in Deutschland; unabhängig vom Einkommen der Eltern; Depot ist bis zum Rentenalter gebunden; Eltern können zusätzlich einzahlen; Effektivkosten auf ein Prozent gedeckelt
Berufseinsteiger unter 25 JahrenBerufseinsteiger-Bonus (einmalig)200 Euro einmalige staatliche EinzahlungVertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres; Mindesteinzahlung 120 Euro pro Jahr
Selbstständige und FreiberuflerGrundzulage (erstmals förderberechtigt); optional Kinderzulage und Geringverdiener-BonusBis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr; zuzüglich bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem KindEinkünfte nach § 15 oder § 18 EStG; abgegebene Steuererklärung; kein Nachweis einer Rentenversicherungspflicht erforderlich; Mindesteinzahlung 120 Euro pro Jahr; Förderung bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres
Riester-Bestandskunden (ca. 15 Millionen)Bestandsschutz; optional WechselBestehende Verträge laufen weiter; angespartes Kapital bleibt erhalten; für einen Teil der Sparer kann ein Wechsel in das Altersvorsorgedepot vorteilhaft seinKein Handlungsbedarf; individueller Vergleich empfohlen; Beratung ab Januar 2027 möglich

* Der Kabinettsbeschluss zur Frühstart-Rente wurde am 12. August 2026 gefasst; das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Alle Angaben nach aktuellem Stand (September 2026). Quellen: Altersvorsorgereformgesetz, HUK-COBURG, Bundeszentralamt für Steuern, Finanztip




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