Axa und DBV: 161.000 PKV-Versicherte erhalten Beiträge zurück

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Hauptverwaltung der Axa in Köln
Foto: Axa
Axa und DBV erstatten ihren krankenvollversicherten Kunden für das Kalenderjahr 2025 Beiträge in Höhe von rund 84 Millionen Euro.

Axa und DBV erstatten für das Kalenderjahr 2025 rund 84 Millionen Euro an ihre Krankenversicherten. Insgesamt erhalten 161.000 Versicherte Geld zurück.

Axa und DBV erstatten ihren krankenvollversicherten Kunden für das Kalenderjahr 2025 Beiträge in Höhe von rund 84 Millionen Euro. Davon profitieren 161.000 Versicherte. Trotz gestiegener Leistungsausgaben bleibt die Höhe der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung damit gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Auszahlung erfolgte einheitlich im August 2026.


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Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass Versicherte im Kalenderjahr 2025 keine Rechnungen eingereicht haben, also ihre PKV nicht in Anspruch genommen haben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Behandlung – nicht das Datum der Rechnung. Wer also eine Leistung im Jahr 2025 in Anspruch genommen hat, verliert den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung für dieses Jahr, auch wenn die Rechnung erst später eingeht.

Versicherte können individuell abwägen, ob das Einreichen einer Rechnung oder der Verzicht zugunsten der Rückerstattung für sie wirtschaftlich sinnvoller ist. Eine Ausnahme gilt in den meisten Tarifen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen nach gesetzlichen Programmen: Diese können eingereicht werden, ohne den Anspruch auf Beitragsrückerstattung zu gefährden.

Erfolgsabhängig und garantiert: Zwei Modelle im Überblick

Axa und DBV bieten je nach Tarif unterschiedliche Formen der Beitragsrückerstattung an. Bei der erfolgsabhängigen Variante richtet sich die Auszahlungshöhe nach der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und wird jährlich durch einen Treuhänder neu festgesetzt.

Darüber hinaus bietet der Kölner im Premium-Tarif „GesundExtra“ eine tariflich garantierte Beitragsrückerstattung an. Diese ist unabhängig von der Ertragssituation des Unternehmens und kann je nach gewähltem Versicherungsschutz bis zu 900 Euro jährlich betragen. Bei einem unterjährigen Versicherungsbeginn ist zudem eine anteilige Beitragsrückerstattung im Folgejahr möglich.


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