Bafin will Vertrieb von Bonitätsanleihen im Retailsektor verbieten

Die Finanzaufsicht plant eine einschneidende Maßnahme für den Vertrieb von bestimmten Zertifikaten. Damit wird deutlich, dass die Regulierung auch in diesem Bereich immer stärker zunimmt.

Die Zentrale der Finanzmarktaufsicht Bafin.
Die Zentrale der Finanzmarktaufsicht Bafin.

Die Bafin plant, den Retailvertrieb von Zertifikaten zu verbieten, die sich auf Bonitätsrisiken von Referenzunternehmen beziehen. „Strukturierte Produkte, die sich auf Kreditrisiken beziehen, können für institutionelle Investoren eine sinnvolle Anlagealternative sein. In die Hände von Privatkunden gehören sie aus unserer Sicht aber nicht“, begründet Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele den Schritt der Aufsicht. „Uns ist bewusst, dass wir die Zertifikateindustrie damit vor Herausforderungen stellen“, sagt Roegele. „Aber gerade weil der Zertifikatemarkt bei uns in Deutschland einen hohen Stellenwert hat, dessen Ruf und Glaubwürdigkeit von zentraler Bedeutung sind, müssen wir bei einzelnen Produkten intervenieren.“

Die Bafin habe bei den Bonitätsanleihen vor allem wegen der hohen Produktkomplexität erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Bei Bonitätsanleihen sind Kreditrisiken von Referenzunternehmen ausschlaggebend für Verzinsung und Rückzahlung des investierten Geldbetrags. Von besonderer Relevanz ist dabei, ob ein Kreditereignis in Bezug auf die zugrundeliegende Referenzverbindlichkeit eintreten wird. Privatkunden können dies in der Regel nicht bewerten. Für sie ist nicht erkennbar, wie groß die Wahrscheinlichkeit für die Rückzahlung des Anlagebetrags ist und ob die Übernahme des Kreditrisikos durch die Höhe des Zinsversprechens adäquat vergütet wird.

Als problematisch sieht die Bafin auch das in der Produktstruktur angelegte Risiko eines Interessenkonflikts an. Emittenten sind einerseits Produzenten der Bonitätsanleihen, die an Privatkunden abgesetzt werden. Andererseits unterhalten sie aber auch Geschäftsbeziehungen zu den Unternehmen, deren Bonitätsrisiken sie in ihren Produkten zugrunde legen, und treten etwa selbst als Kreditgeber auf. Die gängigen Vertragsbedingungen für Bonitätsanleihen räumen den Emittenten in diesem Zusammenhang erheblichen Spielraum ein. Anlegerschutzbedenken bestehen aber auch darin, dass bereits die Produktbezeichnung „Bonitätsanleihe“ irreführend ist.

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Anders als der Name nahelegt, handelt es sich dabei nicht um Anleihen im klassischen Sinne. Der Anleger ist bei wirtschaftlicher Betrachtung nämlich gerade nicht (Anleihe-) Darlehensgeber, sondern übernimmt vielmehr eine ähnliche Rolle wie ein Versicherungsgeber und damit das Risiko des Kreditereignisses. Diese „Rollenverwirrung“ lässt Bonitätsanleihen bei Privatanlegern fälschlicherweise als Zinspapiere erscheinen. (tr)

Foto: Shutterstock

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