BdV: Die Top-Ten der unnötigen Versicherungen

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RangVersicherungWarum verzichtbar?
1Kapitalbildende Versicherungen (Kapitallebens-, private Renten- und Fondspolice, Riester- und Rürup-Rente)Weder zur Altersvorsorge noch zur Vermögensbildung geeignet; intransparente und überteuerte Kostenstrukturen; garantierte Leistungen entsprechen teils nicht einmal den eingezahlten Prämien
2SterbegeldversicherungGeldaufzehrende Kapitallebensversicherung; bei langer Laufzeit zahlen Versicherungsnehmer häufig mehr ein als Hinterbliebene herausbekommen; Geldanlage ist die bessere Alternative
3AusbildungsversicherungKapitalbildende Lebensversicherung; teuer, unrentabel und unflexibel; zur Vermögensbildung ungeeignet; ETF-Sparplan ist die bessere Alternative
4RestschuldversicherungUmfangreiche Ausschlussklauseln und Wartezeiten machen Leistung fraglich; zahlt u. a. nur bei vorher unbekannten Erkrankungen oder nach unbefristeten Arbeitsverträgen; Beiträge stehen in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur Leistung
5Unfallversicherung mit PrämienrückgewährFunktioniert wie eine Kapitallebensversicherung; bei Ablauf wird nur der nominale Einzahlungsbetrag zurückerstattet – und das nur mäßig verzinst; Unfallschutzleistungen oft deutlich schlechter als bei reinen Unfallversicherungen
6Elektronikversicherungen (Handy, Smartphone, Haushaltsgeräte, Garantieverlängerung)Erstattung nur zum Zeitwert, häufig als Naturalersatz und abzüglich Selbstbeteiligung; Neugeräte meist nur innerhalb von drei Monaten ab Kauf versicherbar; kein Schutz bei Verschleiß oder Diebstahl
7ReisegepäckversicherungBei grob fahrlässigem Verhalten zahlt der Versicherer nur anteilig oder gar nicht; Wertsachen nur unzureichend mitversichert; Gepäck ist häufig ohnehin über die Hausratversicherung mitabgedeckt
8KrankenhaustagegeldversicherungSichert keinen Schaden ab, der den Lebensstandard gefährdet; Leistung deckt bestenfalls Zuzahlungen oder Komfortausgaben im Krankenhaus
9Kleinstversicherungen (Brillen-, Ticket-, Sportgeräteversicherung)Sichern kein existenzielles Risiko ab; unangemessenes Prämien-Leistungs-Verhältnis; Brillenversicherung z. B. nur mit Altersbeschränkung oder Sehstärkenänderung; Sportgeräte meist über Hausratversicherung abgedeckt
10ReiserücktrittsversicherungVersicherungsschutz oft unklar: Ob eine Erkrankung als „unerwartet schwer“ gilt, entscheidet erst der Versicherer im Leistungsfall – nicht bei Vertragsschluss; bestenfalls fragwürdig, schlechtestenfalls nutzlos
Quelle: Bund der Versicherten e. V. (BdV), Infoblatt „Versicherungen, die Sie nicht brauchen“, Stand: 25. März 2025

Die Top-Ten der als überflüssig eingestuften Versicherungen bietet der BdV über sein kostenloses Infoblatt „Versicherungen, die Sie nicht brauchen“ auf der Website des Bundes der Versicherten.

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