So wird etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher.
Seit zehn Jahren können Bankkunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Auf dem „P-Konto“ darf ein Guthaben von monatlich knapp 1.200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit auch überschuldete Verbraucher die Möglichkeit haben, Zahlungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben. (dpa-AFX)