Continentale bietet BU-Schutz für Schüler an

Mit der „Continentale PremiumBU Start Schüler“ schützt die Continentale Lebensversicherung bereits Schüler ab zehn Jahren vor den finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit (BU).

Mit dem Angebot von Continentale können Eltern früh vorsorgen.

„Bei der BU-Vorsorge gilt: Je frühersie abgeschlossen wird, desto besser und günstiger“, betont Dr. Christoph Helmich, Vorstandsvorsitzender im Continentale Versicherungsverbund. „Viele schieben dieses Thema jedoch lange auf. Dann wird der Abschluss aber eventuell durch erste gesundheitliche Probleme erschwert.“

Ein kurzer Antrag, eine vereinfachte Gesundheitsprüfung und ein günstiger Start-Beitrag erleichterten den Abschluss für Kunden und Vermittler. Dank vielfältiger Nachversicherungs-Optionen und Upgrade-Möglichkeiten könnten Vermittler noch individueller auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen.

 Beiträge steigen schrittweise

Abschließen können Eltern die PremiumBU Start Schüler, sobald ihr Kind auf eine weiterführende Schule geht. Dabei ist eine maximale monatliche BU-Rente von 1.000 Euro möglich. Diese Rente erhielten Versicherte, falls der Schüler mindestens sechs Monate nicht mehr am Unterricht ohne spezielle Förderung teilnehmen kann.

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In den ersten drei Jahren zahlten Kunden nur die Hälfte des Beitrags. In den folgenden fünf Jahren steige die Prämie in kleinen Schritten an. Die volle Prämie werde ab dem achten Versicherungsjahr gezahlt. Der Versicherte sollte sich innerhalb von sechs Monaten nach seinem Schulabschluss bei der Continentale melden. Auf Basis des angestrebten Berufs oder der Studienrichtung stufe das Unternehmen den Kunden dann neu ein – ohne Gesundheitsprüfung und auf Basis des ursprünglichen Eintrittsalters.

Vertragskonditionen bleiben bestehen

Der BU-Vertrag bleibe, auch bei weiteren Veränderungen wie Nachversicherungen, immer mit den ursprünglichen Tarifbestimmungen und Rechnungsgrundlagen bestehen. „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass sich die vereinbarten Leistungen nicht überraschend verändern“, sagt Helmich. Melde sich der Kunde bis zu seinem 22. Lebensjahr nicht mehr bei seinem Versicherer, bestehe zumindest ein Schutz gegen Erwerbsunfähigkeit. (kl)

Foto: Shutterstock

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