Corona-Impfung: HDI bietet Versicherungsschutz für freiwillig tätige Mediziner ohne passende Berufshaftpflicht

Zwei Hände in blauen Handschuhen verabreichen eine Impfung in einen Oberarm.
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Inzwischen haben 64,8 Millionen Menschen in Deutschland mindestens eine Impfdosis gegen das Coronavirus erhalten.

HDI bietet auch nicht bei HDI versicherten Mediziner oder Ruheständlern Haftpflicht-Versicherungsschutz. Zielgruppe sind Ärzte, die nicht ausreichend versichert sind und sich in Impfzentren engagieren wollen.

Auch nicht bei HDI versicherten Ärzten bietet die HDI Versicherung jetzt Haftpflicht-Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Impfungen gegen das neuartige Corona-Virus (SARS CoV-2).

Diese Versicherungsoption bietet HDI allen Ärzten und Ärztinnen an, die nicht entsprechend versichert sind und sich in einem Impfzentrum engagieren möchten.

Der Hintergrund:  Viele Ärzte, etwa solche im Ruhestand oder in Elternzeit verfügen, über keinen Berufshaftpflichtschutz, der auch die jetzt anstehende Impftätigkeit umfasst. Der jetzt angebotene Versicherungsschutz von HDI deckt deshalb das mit der Impftätigkeit verbundene ärztliche Restrisiko.

Policierung über digitale Strecke

Das Produkt kann über Makler und Vermittler einfach und schnell auch über die neue digitale Abschlusstrecke TAA Heilwesen beantragt und near-time policiert werden.

Bereits vor kurzem hat HDI für alle bei ihr berufshaftpflichtversicherten Ärztinnen und Ärzte die Durchführung dieser Impfungen bestätigt– unabhängig vom vereinbarten Versicherungsumfang. Die Erweiterung gilt auch für Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, die eine Ruhestandsversicherung bei HDI unterhalten.

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