Mit dem kürzlich vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ wird der Check-in an vielen deutschen Flughäfen stärker digitalisiert. Reisende sollen künftig vermehrt automatisierte Prozesse nutzen, etwa per Smartphone, Self-Service-Terminal oder biometrischer Identifikation. Klassische Schalter werden dadurch teilweise ersetzt oder reduziert.
Digitale Abfertigung am Flughafen bringt neue Pflichten
Für Urlauber bedeutet das nach Einschätzung von Arag-Experte Tobias Klingelhöfer auch mehr Eigenverantwortung. „Bordkarten müssen rechtzeitig digital gespeichert oder ausgedruckt werden und auch die Gepäckaufgabe erfolgt häufig selbstständig“, sagt Klingelhöfer. Wer unsicher ist oder besondere Unterstützung benötigt, sollte frühzeitig am Flughafen sein. Trotz der Digitalisierung bleiben die Fluggesellschaften verpflichtet, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bei Pauschalreisen sind Urlauber rechtlich gut abgesichert. Treten vor Ort Mängel auf, etwa ein verschmutztes Zimmer oder fehlende zugesicherte Leistungen, haben Reisende Anspruch auf Abhilfe. Entscheidend ist, den Mangel unverzüglich beim Reiseveranstalter oder der Reiseleitung zu melden, da nur so das Recht auf Minderung des Reisepreises bestehen bleibt. Wird der Mangel nicht behoben, kann unter Umständen eine kostenfreie Kündigung der Reise möglich sein. Eine gute Dokumentation durch Fotos oder Zeugen hilft, Ansprüche später zu belegen.
Reform der Fluggastrechte: Entschädigungshöhe bleibt unverändert
Die EU hat die Fluggastrechte reformiert und erweitert. Bevor die Änderungen greifen, müssen Rat und Parlament sie formell bestätigen, anschließend haben die Fluggesellschaften ein Jahr Zeit zur Umsetzung. Die Reform dürfte damit voraussichtlich erst im Sommer 2027 in Kraft treten. Die Höhe der Entschädigungen bei Verspätung bleibt laut Klingelhöfer unangetastet.
Damit gilt weiterhin: Ab einer mindestens dreistündigen Verspätung gibt es je nach Entfernung des Flugziels 250 bis 600 Euro Entschädigung, sofern die Airline verantwortlich ist und keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter vorliegen. Zusätzlich müssen Betreuungsleistungen wie Verpflegung oder, falls nötig, eine Unterkunft bereitgestellt werden. Ansprüche müssen aktiv geltend gemacht werden, verjähren aber nicht sofort.
Auf den Balearen verteuern sich Mietwagen von Jahr zu Jahr. Ibiza begrenzt bereits den zweiten Sommer in Folge die Anzahl der Fahrzeuge: Zwischen Juni und September dürfen dieses Jahr täglich nur noch knapp 14.000 Mietwagen auf der Insel unterwegs sein, rund 2.500 weniger als zuvor. „Diese geringere Verfügbarkeit macht Mietwagen deutlich teurer“, so Klingelhöfer. Wer vor Ort sei, habe oft weniger Alternativen und müsse nehmen, was noch da sei, zudem koste die Suche kostbare Urlaubszeit.
Rücktritt, Zahlungsmittel und Kartenverlust im Ausland
Klingelhöfer rät daher, sich frühzeitig von zu Hause aus um einen Mietwagen zu kümmern. „Am Küchentisch daheim lassen sich Preise sehr viel besser vergleichen als am Urlaubsort“, erklärt er. Auch Vergleichsportale könnten dabei hilfreich sein.
Kann eine Reise nicht wie geplant angetreten werden, gelten die Stornobedingungen des Veranstalters, wobei die Kosten in der Regel mit näher rückendem Reisetermin steigen. Eine Reiserücktrittsversicherung kann bei einem triftigen Grund wie Krankheit sinnvoll sein, eine Reiseabbruchversicherung schützt, falls der Urlaub unerwartet beendet werden muss. Bei erheblichen Änderungen durch den Veranstalter, etwa einer deutlichen Verschiebung der Reisezeiten oder einem geänderten Reiseziel, können Reisende kostenfrei zurücktreten.
Bei der Wahl der Zahlungsmittel rät Klingelhöfer zur Mischung: Bargeld werde in vielen Ländern weiterhin für kleinere Ausgaben benötigt, während Kredit- und Debitkarten bei Hotelbuchungen oder Mietwagen Flexibilität und Sicherheit böten. Urlauber sollten auf günstige Konditionen für Auslandseinsätze achten, Karten für den Einsatz im Ausland freischalten und tägliche Abhebungslimits prüfen. Mehrere Zahlungsmittel getrennt aufzubewahren, erhöhe die Sicherheit zusätzlich.
Gepäcksicherung im Auto und Reisedokumente nicht vergessen
Gehen Karten im Urlaub verloren oder werden gestohlen, ist nach Klingelhöfers Einschätzung schnelles Handeln entscheidend. Die wichtigste Anlaufstelle ist der zentrale Sperr-Notruf 116 116, der rund um die Uhr erreichbar ist und Karten vieler Banken sofort sperrt. Da die Nummer aus dem Ausland abweichen kann, empfiehlt er, sie vorab zu notieren und zusätzlich die eigene Bank direkt zu kontaktieren.
Wer mit dem eigenen Auto verreist, sollte auch an die richtige Beladung denken. Lose Gepäckstücke können bei einer Vollbremsung zur Gefahr werden, und nach der Straßenverkehrsordnung muss die Ladung so gesichert sein, dass sie selbst bei plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutscht. Verstöße können Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Schwere Gegenstände gehören nach unten, leichte nach oben, zusätzlich helfen Spanngurte, Gepäcknetze oder Verzurrösen im Kofferraum. In Kombis oder SUVs sorgen Trennnetze oder Trenngitter dafür, dass die Ladung bei einem Unfall nicht in den Fahrgastraum gelangt. Wichtig ist zudem, die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs nicht zu überschreiten.
Ein gültiger Ausweis ist auf Reisen Pflicht, je nach Reiseziel kann auch ein Reisepass oder Visum erforderlich sein. Bei Unklarheiten empfiehlt Klingelhöfer einen Blick auf die Seiten des Auswärtigen Amts, wo auch Informationen zur erforderlichen Gültigkeitsdauer der Reisedokumente zu finden sind. Eine Auslandskrankenversicherung ist ebenfalls wichtig, da gesetzliche Leistungen im Ausland oft eingeschränkt sind.
Kommt aufgegebenes Gepäck verspätet am Urlaubsort an, haben Reisende Anspruch auf Ersatz notwendiger Anschaffungen wie Kleidung oder Hygieneartikel. Der Verlust muss sofort am Flughafen gemeldet werden, wofür in der Regel ein sogenannter Property Irregularity Report erstellt wird, so Klingelhöfer. Erstattet werden laut dem Experten aber nur angemessene Kosten, Luxusartikel oder Designerstücke sind hingegen ausgeschlossen. Bleibt das Gepäck dauerhaft verschwunden, können Reisende zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben.















