Nach vierter Pleite: Galeria-Beschäftigte erhalten Insolvenzgeld

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Verkäuferin faltet Kleidung in einer fast leeren Galeria-Filiale im warmen Gegenlicht
KI-generiertes Bild (OpenAI)
Ein eigenständiges Verfahren betrifft zusätzlich rund 1.600 Beschäftigte in Lebensmittel- und Gastronomiebereichen.

Die Bundesagentur für Arbeit bewilligt nach der vierten Galeria-Insolvenz Insolvenzgeld für 9.650 der rund 11.250 Beschäftigten. Vorab hatten Experten die Zahlung infrage gestellt. Was das für Belegschaft und Finanzbranche bedeutet.

Für 9.650 der rund 11.250 Beschäftigten der Warenhauskette Galeria bewilligte die Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur. Auslöser ist der Insolvenzantrag vom 2. Oktober 2026 beim Amtsgericht Düsseldorf, den Galeria wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt hat. Nach den Verfahren von 2020, 2022 und 2024 markiert die Galeria-Insolvenz 2026 bereits den vierten Fall binnen sechs Jahren.

Ein eigenständiges Verfahren betrifft die rund 1.600 Beschäftigten in den Lebensmittelabteilungen und Restaurants. Diese Bereiche sind eigene Tochtergesellschaften und haben ebenfalls Insolvenz beantragt.

Galeria Insolvenz 2026: Der vierte Antrag in sechs Jahren

Am 5. Oktober 2026 veranlasste das Amtsgericht Düsseldorf die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens, Aktenzeichen 502 IN 258/26. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte es Rechtsanwalt Frank Kebekus. Damit übernimmt Kebekus bereits zum dritten Mal ein Mandat bei Galeria, nach den Verfahren von 2020 und 2022.

Galeria betreibt derzeit 83 Warenhäuser in Deutschland. Ob die Standorte erhalten bleiben, ist derzeit nicht geklärt. Schon im Juli 2026 hatte das Unternehmen 33 der 83 Häuser zur Überprüfung gestellt. Offiziell steht bislang nicht fest, welche Filialen tatsächlich schließen. Im dritten Insolvenzverfahren 2024 waren neun der damals 92 Warenhäuser von der Schließung betroffen.

Frisches Geld hatte es zuvor noch gegeben. Im Juni 2026 stellte der Finanzinvestor Gordon Brothers Mittel in Höhe von bis zu 160 Millionen Euro als Kreditlinie zur Verfügung, gekoppelt an einen Sanierungsplan mit weiteren Filialschließungen. Wenige Monate später folgte dennoch der Insolvenzantrag.

KennzahlWert (Stand: Oktober 2026)
Anzahl Warenhäuser derzeit83
Beschäftigte gesamtrund 11.250
davon in Lebensmittel- und Gastronomiebereichen (Tochtergesellschaften)rund 1.600
Beschäftigte, denen Insolvenzgeld bewilligt wurde9.650
Monatliche Gesamtgehaltssumme der Belegschaftknapp 25 Millionen Euro
Insolvenzanträge seit dem Jahr 2020vier (2020, 2022, 2024, 2026)
Zur Überprüfung gestellte Filialen (Stand Juli 2026)33 von 83

Wie das Insolvenzgeld funktioniert

Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit und gesetzlich in den Paragrafen 165 und 324 des Sozialgesetzbuchs III geregelt. Die Höhe bemisst sich am Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Die Mittel stammen aus der Insolvenzgeldumlage, die alle Arbeitgeber zahlen. Den Antrag müssen Beschäftigte innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis stellen. Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist.

Alternativ lässt sich der Anspruch vorfinanzieren. Dabei tritt ein Beschäftigter seine Forderung gegen die Bundesagentur an eine Bank ab, die den Betrag vorab auszahlt. Diese Insolvenzgeldvorfinanzierung setzt allerdings die Zustimmung der Agentur voraus. Zudem muss ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die monatliche Gehaltssumme aller rund 11.250 Galeria-Beschäftigten liegt Berichten zufolge bei knapp 25 Millionen Euro.

Insolvenzgeld im Überblick

Höhe: entspricht dem Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Finanzierung: über die Insolvenzgeldumlage, die sämtliche Arbeitgeber entrichten. Antragsfrist: zwei Monate nach dem Insolvenzereignis - eine gesetzliche Ausschlussfrist. Vorfinanzierung: möglich über eine Bank, wenn die Bundesagentur zustimmt und ein erheblicher Teil der Arbeitsplätze erhalten bleibt.


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Frank Kebekus bei Galeria: Warum Experten an der Zahlung zweifelten

Vor der Entscheidung über die Galeria Insolvenz 2026 hatten Insolvenzrechtsexperten Skepsis geäußert. Hintergrund war, dass die im Rahmen des Insolvenzverfahrens von 2024 beim Amtsgericht Essen angeordnete Planüberwachung zu diesem Zeitpunkt noch andauerte. Bereits im Juni 2026 hatte die Bundesagentur signalisiert, dass bei laufender Planüberwachung „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ kein erneutes Insolvenzgeld gezahlt werden könne.

Gregor Thüsing, der an der Universität Bonn als Professor für Arbeitsrecht lehrt, sagt: „Entscheidend ist, ob das Unternehmen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens 2024 seine allgemeine Zahlungsfähigkeit tatsächlich wiedererlangt hatte.“

Kritik gibt es zudem an der erneuten Bestellung von Kebekus. Manfred Hunkemöller, der als Honorarprofessor an der International School of Management in Dortmund lehrt und als Sanierungsexperte gilt, sagt: „Kebekus ist ein exzellenter Sanierer. Er hat Galeria aber bereits zweimal begleitet. Für einen echten Neuanfang hätte ich einen Verwalter empfohlen, der nicht vorbefasst ist.“

Was die Galeria Insolvenz 2026 für Investoren und Kreditgeber bedeutet

Galeria ist der letzte große Warenhauskonzern Deutschlands. Vier Insolvenzanträge in sechs Jahren zeigen, wie instabil das Geschäft ist. Für Vermieter, Kreditgeber und institutionelle Investoren, die dem Unternehmen über Jahre Kapital, Mietnachlässe und Kreditlinien gewährt haben, ist der Fall ein Lehrstück. Zugleich zeigt die Galeria Insolvenz 2026, wie das staatliche Insolvenzgeld im Ernstfall als arbeitsmarktpolitisches Sicherungsinstrument greift. Sichtbar werden dabei auch die rechtlichen Fallstricke, die den Anspruch infrage stellen können - etwa eine noch laufende Planüberwachung aus einem Vorverfahren.

Eigentümer unter Druck, Gewerkschaft fordert Klarheit

Die Warenhauskette befindet sich seit Sommer 2024 im Besitz der US-Investmentgesellschaft NRDC Equity Partners sowie der Beteiligungsgesellschaft BB Kapital SA des Unternehmers Bernd Beetz. Gemeinsam übernahmen sie das Unternehmen aus der Insolvenz, zuvor war die Signa-Gruppe von René Benko Mehrheitseigentümerin. Miteigentümer Beetz verweist auf den Einsatz der Gesellschafter: „Die Gesellschafter haben Galeria in einer schwierigen Lage übernommen und viel Zeit, Energie und eigenes Kapital investiert, um dem Unternehmen eine Zukunft zu geben.“ Zum Geschäftsmodell sagt er: „Ein Warenhaus kann auch heute erfolgreich sein - aber nur, wenn es sich deutlich vom Wettbewerb abhebt und operativ exzellent geführt wird.“

Die Gewerkschaft ver.di nimmt dagegen die Unternehmensführung in die Pflicht. Silke Zimmer, Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Handel, sagt: „Es darf nicht sein, dass die Beschäftigten die Fehler der Chefetagen austragen müssen.“ Nach Angaben von ver.di liegen die Gehälter eines Teils der Belegschaft bis zu 30 Prozent unter dem Niveau tarifgebundener Beschäftigter im Einzelhandel mit Flächentarifvertrag. Außerdem übt Zimmer Kritik am Sanierungskonzept: „Das sogenannte Zukunftskonzept ist seit langem ein Griff in die Geldbeutel der Kolleginnen und Kollegen bei Galeria.“

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