Hausratversicherung: Wichtiger Basisschutz

„Häufig – so auch bei der VHV – geht man von der Faustformel 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche aus. In diesem Fall besteht ein sogenannter Unterversicherungsverzicht, das heißt im Schadenfall wird nicht geprüft, ob die Versicherungssumme korrekt ist“, sagt Suchert.

Trotzdem stelle die vereinbarte Versicherungssumme die Höchstgrenze im Schadenfall dar. Insofern sei es wichtig, unabhängig von der genannten Faustformel zu prüfen, ob sie ausreiche.

Im Schadenfall ersetzt der Versicherer in der Regel den Neuwert des beschädigten oder zerstörten Hausrates.

„Auch der sogenannte Unterversicherungsverzicht schützt im Totalschaden nicht vor finanziellen Verlusten, wenn eine zu niedrige Versicherungssumme gewählt wurde. Um den genauen Wert des gesamten Hausrates festzulegen, hilft es, eine ,Inventar-Liste‘ zu erstellen. Diese bildet eine seriöse Grundlage, um eine ausreichende Versicherungssumme zu bestimmen“, empfiehlt Kai Waldmann, Vorstand Alte Leipziger Versicherung AG. (bk)

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 11/2016.

Foto: Shutterstock

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