Honorarberatung: Viel Lärm um nichts

Auch Ulf Niklas, Gründungsmitglied und erster Sprecher der Bundesinitiative der Honorarberater und Geschäftsführer der Berliner Honorarberater GmbH, sieht im Inkrafttreten des Gesetzes einen „ersten wesentlichen Schritt“.

„Der Mehrheit der Kunden in Deutschland ist unverändert noch nicht bewusst, dass der provisionsfinanzierte Berater von Produktanbietern oder Emittenten vergütet wird“, so Niklas.

„Viel Lärm um nichts“

Der Kunde könne sich zudem nach dem Willen des Gesetzgebers erstmals tatsächlich darauf verlassen, dass zugelassene Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater auch tatsächlich provisionsfrei beraten.

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Eine völlig andere Sichtweise vertritt der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth, der geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung ist. Letztendlich werde mit dem Gesetz „viel Lärm um nichts“ gemacht.

„Der Versuch, damit die Honorarberatung zu stärken, ist in der Praxis nicht über das gut gemeinte Versuchsstadium hinaus gekommen“, meint Wirth. „Weder die Fachleute, also die Banken sowie die bankenunabhängigen Finanzanlagenberater und –vermittler noch die Kunden interessiert dieses Thema ernsthaft“.

„Keine Kundenakzeptanz“

Das Ziel Verbraucherschutz erreiche man nicht mit einer vom Gesetzgeber oktroyierten Änderung des Vergütungssystems, sondern sicherlich besser durch angemessene Transparenz, Finanzbildung der Bevölkerung und Qualifikation der Berater und Vermittler, ist sich Wirth sicher.

Seite drei: Zu geringe Nachfrage

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