Die Bundesregierung plant offenbar eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowährungen. Nach den aktuellen Haushaltsüberlegungen für 2027 soll die bislang geltende einjährige Haltefrist entfallen. Damit könnten Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden. Ein entsprechendes Gesetz liegt bislang allerdings noch nicht vor.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hatte die Stoßrichtung bereits angedeutet. „Wir wollen die Kryptowährungen anders besteuern.“ In der Kabinettsvorlage begründet die Bundesregierung die geplante Reform damit: „Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“ Als weiteres Ziel nennt sie „gleichmäßige und nachvollziehbare Besteuerungsregelungen“.
Deutschland zählt derzeit zu den attraktivsten Standorten für langfristige Krypto-Anleger. Nach der geltenden Rechtslage bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate liegen. Dieses Steuerprivileg hat viele Investoren dazu veranlasst, Kryptowährungen langfristig zu halten.
Kritik aus der Krypto-Branche
Mit der geplanten Reform würde sich die steuerliche Behandlung grundlegend ändern. Kryptowährungen könnten künftig ähnlich behandelt werden wie klassische Kapitalanlagen, bei denen Veräußerungsgewinne grundsätzlich steuerpflichtig sind. Ziel der Bundesregierung ist es, zusätzliche Steuereinnahmen zu erzielen.
Kritik kommt bereits aus der Krypto-Branche. Der Blockchain Bundesverband (Bundesblock) warnt davor, dass Deutschland mit der Abschaffung der Haltefrist einen wichtigen Standortvorteil für langfristige Investoren verlieren könnte. Der Verband spricht sich stattdessen für mehr Rechtssicherheit und einen besseren Steuervollzug aus. Zudem warnt Bundesblock, dass eine pauschale Besteuerung von Kryptowährungen im Ergebnis sogar zu geringeren Steuereinnahmen führen könnte.
Viele Fragen sind noch offen
Wie die Neuregelung im Detail aussehen soll, ist bislang unklar. Offen ist unter anderem, welcher Steuersatz künftig gelten würde und ob bestehende Bestände unter einen Bestandsschutz fallen. Ebenso ist noch nicht bekannt, ab welchem Zeitpunkt die neuen Vorschriften gelten sollen.
Für Anleger besteht daher vorerst kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die geplante Reform befindet sich noch im politischen Verfahren. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssten sie zunächst vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.
















