Immobilienpolicen: Das richtige Maß

Für beschädigtes Inventar überweisen die Assekuranzen die Reparaturkosten. Sind Gegenstände beschädigt, aber noch nutzbar, wird die Wertminderung erstattet. Wird fest eingebautes Inventar zerstört, übernimmt nicht die Hausrat-, sondern die Wohngebäudeversicherung den Schaden.

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Wohngebäudepolicen: Nicht alle Risiken abgedeckt

Versichert sind Stürme ab Windstärke acht (rund 62 Stundenkilometer), Feuer, Explosionen, Blitze, Hagel, Leitungswasser und Überspannung. Die Assekuranzen übernehmen in der Regel auch die Kosten der Absicherung des Gebäudes, der Aufräumarbeiten und des Abbruchs.

Wird ein Haus komplett zerstört, errichtet die Versicherung es laut GDV zum marktüblichen Preisen neu – inklusive der Architekten-, Konstruktions-, und Planungskosten.

Hausbesitzer sollten bedenken, dass Wohngebäudeversicherungen nicht alle Naturkatastrophen abdecken. Wird ein Haus beispielsweise durch Hochwasser beschädigt, greifen sie nicht. In dem Fall hilft eine Elementarschadenpolice.

Je nach Vertrag sind zudem auch Schneedruck, Lawinen, Erdsenkungen und Beben versichert. Elementarschadenpolicen werden häufig als Teil einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Das sollten Eigentümer jedoch genau prüfen. (st)

Lesen Sie den vollständigen Artikel in der aktuellen Cash.-Ausgabe 8/2015.

Foto: Shutterstock

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