Immobilienvermögen: Was Erben wissen müssen

Gibt es keinen schriftlichen Nachlass und mehr als einen gesetzlich vorgesehenen Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Sie dient in erster Linie dazu, das geerbte Vermögen anteilig auf die einzelnen Erben aufzuteilen.

In diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten: Möchte einer der Erben im Haus wohnen bleiben, das beispielsweise insgesamt 300.000 Euro wert ist und es noch zusätzlich ein Geldvermögen von 100.000 Euro gibt, zahlt er dem Miterben, wenn sie sich einig sind, die Differenz von 200.000 Euro aus und übernimmt das Haus. Bei einem einvernehmlichen Verkauf der Immobilie wird dagegen der Verkaufserlös unter der Erbengemeinschaft entsprechend aufgeteilt.

„Unschön und teuer wird ein nicht einvernehmlicher Verkauf. Denn wenn sich die Erben nicht auf eine Veräußerung einigen, kann es zum Zwangsverkauf kommen. Der Verkaufserlös ist dann meist deutlich geringer, als wenn das Objekt auf dem freien Markt angeboten wird“, sagt Heintzenberg. „Das Problem ist, dass Immobilien nicht teilbar sind, ihr Wert aber oft einen Großteil des Erbes ausmacht. Uneinigkeit in einer Erbengemeinschaft ist meist vorprogrammiert. Wir raten unseren Kunden, in solchen Situationen möglichst einen gemeinsamen Konsens zu finden. Nur so können hohe Verluste vermieden werden.“

Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen?

Haus geerbt – was nun? Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen? „Spielen die Erben mit dem Gedanken, die Immobilie selbst zu nutzen, sollten sie sich zunächst die Frage stellen, ob sie im geerbten Haus überhaupt wohnen können, schon aus rein emotionaler Sicht. Zudem muss der Immobilienzustand genau beurteilt werden: Wie groß ist der Renovierungsbedarf? Ist der Aufwand finanziell zu stemmen? Und sind weitere Umbaumaßnahmen aus rein wohnlicher Sicht notwendig?“, gibt Heintzenberg zu bedenken.

Auch eine Vermietung sollte genau überlegt sein. Oft sind die geerbten Häuser mehrere Jahrzehnte alt und die fälligen Instandhaltungskosten können kaum auf einen einzelnen Mieter umgelegt werden. Dadurch ist eine angemessene Eigenkapitalrendite nur selten möglich.

Ratsam ist in vielen Fällen dagegen, das Haus zu verkaufen. Der Verkehrswert des Objekts gibt bereits einen guten Anhaltspunkt, wie viel Geld der Verkauf einbringt. Wobei mögliche Maklerkosten und eine eventuelle Erbschaftssteuer einkalkuliert werden müssen.

Text und Foto: McMakler

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments