Fondsbörse erhält vorläufige KWG-Lizenz

Die Hamburger Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG hat die vorläufige Erlaubnis zur Weiterführung der Geschäfte als Finanzdienstleistungsinstitut von der BaFin erhalten und steht ab 2013 unter der Aufsicht der Deutschen Bundesbank.

Alex Gadeberg, Vorstand der Fondsbörse

Die Erlaubnis nach Paragraf 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) erhalten diejenigen Unternehmen, die bis Jahresende 2012 einen vollständigen Erlaubnisantrag eingereicht haben, standardmäßig rückwirkend zum Juni 2012 und in vorläufiger Form, bis auch die abschließende Prüfung zur Erteilung der finalen Erlaubnis führt.

Beim Hamburger Zweitmarktteilnehmer freut man sich über die Aufwertung, die der frühere „graue Kapitalmarkt“ durch die staatliche Finanzaufsicht und Regulierung erfährt: Die Einstufung geschlossener Fonds als Finanzinstrumente bringe eine neue Qualität von Transparenz und Kundenorientierung mit sich, die sehr zu begrüßen sei. Darüber hinaus führe die Regulierung zu einer generellen Konsolidierung und Professionalisierung des Marktes. (af)

Foto: Cash.

 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments