Lombardium wehrt sich gegen Bafin-Verfügung

Eine Chance, die Veröffentlichung der Anordnung im Vorfeld zu verhindern, hatte Lombardium jedoch offenbar nicht. Die Bafin-Meldung sei zeitgleich mit der Zustellung der Anordnung erfolgt, so Wüstemann.

„Die Veröffentlichung hat bei Anlegern und Kreditkunden für Verwirrung gesorgt, da durch plakative Berichterstattung hierüber der Eindruck entstanden ist, die Bafin hätte Lombardium das gesamte Pfandkreditgeschäft untersagt. Ein derartiger Eindruck schädigt natürlich insgesamt das Geschäft der Lombardium in existenzgefährdender Weise“, erklärt Wüstemann.

[article_line type=“most_read“]

Pfänder durch Treuhänder gesichert

Bei Lombardium und den Fonds knirschte es bereits seit einiger Zeit gewaltig. Vor allem die Verwertung nicht eingelöster Pfandgegenstände dauerte wohl länger als geplant und Zahlungen an die beiden Beteiligungsgesellschaften, an denen Anleger sich als stille Gesellschafter beteiligt haben, kamen verzögert oder blieben ganz aus.

Die Anordnung der Behörde dürfte die Schieflage noch dramatisch verschärfen. Zudem erschwert die öffentliche Verfügung die Bemühungen der Verantwortlichen, die Sache noch zu einem guten oder zumindest glimpflichen Ende für die Anleger zu führen.

Denn immerhin sahen die Konzepte vor, dass das Anlegergeld zum größten Teil durch die Pfandgegenstände abgesichert wird. „Die Beteiligungsgesellschaften haben die Pfänder über die Treuhänderin Isetreuhand GmbH gesichert und arbeiten derzeit für die Anleger an einer Lösung. Hierüber werden die Anleger zeitnah informiert“, betont Wüstemann. (sl)

Foto: Bafin

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments