Parkzeit nur drei Stunden überschritten: Auto kostenpflichtig abgeschleppt

Damit kam er jedoch vor Gericht nicht durch. Laut der Entscheidung war das Abschleppen nicht unverhältnismäßig, da die erlaubte Parkzeit bereits um mehrere Stunden überschritten war.

Dies gelte auch dann, wenn sich im Umfeld freie Parkplätze befunden haben. Das verbotswidrige Parken könne nämlich andere Kraftfahrer zu gleichem Verhalten veranlassen.

Es bestehe daher ein öffentliches Interesse, dem präventiv entgegenzusteuern. Außerdem sei bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen nicht ausgeschlossen, dass andere Fahrer länger nach einem Parkplatz suchen müssten und es dadurch zu Verkehrsbehinderungen komme.

Das Verwaltungsgericht Aachen bezog sich in seiner Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (7 B 182.82) und anderer Verwaltungsgerichte. (dr)

 

Foto: Shutterstock

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