Aktueller Handlungsbedarf in der GGF-Versorgung

Vorsicht ist auch bei einer Auslagerung der Zusage bei Rentenbeginn geboten. In einem Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf (24. Oktober 2013 – 7 K 609/12, nicht rechtskräftig) übertrug ein beherrschender GGF anlässlich des GmbH-Verkaufs seine Zusage samt Kapital auf eine neu gegründete GmbH.

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Die Richter sahen hierin einen lohnsteuerlichen Zufluss. Denn rein wirtschaftlich betrachtet hätte der GGF (als Begünstigter und als beherrschender Gesellschafter beider GmbHs) das volle Verfügungsrecht über den übertragenen Kapitalbetrag gehabt. Und das reiche, so die Richter, für die Annahme eines lohnsteuerlichen Zuflusses aus.

Zusagen regelmäßig überprüfen lassen

Diese Urteile sind nur ausgewählte Beispiele aus der umfangreichen GGF-Rechtsprechung der letzten Monate. Sie zeigen aber sehr deutlich, wie wichtig es ist, Zusagen in regelmäßigen Abständen von spezialisierten Beratern überprüfen zu lassen.

Der Autor Andreas Buttler ist Gesellschafter-Geschäftsführer der febs Consulting GmbH aus München, die sich als zugelassener Rentenberater auf die Beratung rund um betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten spezialisiert hat.

Einen ausführlichen Überblick über wichtige Urteile rund um die GGF-Versorgung geben die Experten der febs Consulting GmbH auch im aktuellen Seminar „BAV-Herausforderungen 2015 für Berater und Produktanbieter„.

Foto: febs Consulting

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