So bereiten Sparer den Wechsel ins Altersvorsorgedepot vor

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Montage aus Versicherungsgebäude, altem und neuem Vertragsordner sowie fallender Kurve als Symbol für Wechselkosten
Bild: KI-generiert
Beim Anbieterwechsel dürfen die Kosten beim neuen Vertrag die Hälfte des übertragenen Kapitals nicht übersteigen.

Ab 2027 ist für neue Riester-Verträge Schluss, bestehende laufen unverändert weiter. Wer dennoch ins Altersvorsorgedepot wechseln will, muss Fristen und Kostengrenzen beachten. Cash. zeigt, was Sparer und Berater jetzt wissen müssen.

Ab dem 1. Januar 2027 endet der Verkauf neuer Riester-Verträge. Grundlage dafür ist das Altersvorsorgereformgesetz, das im März 2026 vom Bundestag beschlossen und im Mai desselben Jahres vom Bundesrat gebilligt wurde. Von diesem Stichtag an sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. An ihre Stelle tritt das Altersvorsorgedepot 2027 - ein Fördermodell, das laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Zielgruppen erreichen soll.

Für bestehende Verträge ändert sich zunächst nichts: Sie laufen unverändert mit der bisherigen Förderung weiter. Ein Wechsel bleibt freiwillig. Viele Riester-Sparer müssen daher selbst entscheiden, ob sich der Umstieg für sie lohnt.

Riester-Stopp 2027: Was für Bestandsverträge gilt

Laut GDV genießen alle laufenden Riester-Verträge vollen Bestandsschutz. Ein Kündigungszwang besteht nicht. Wer nichts unternimmt, bleibt in der gewohnten Förderung. Erst wer seinen Vertrag selbst kündigt, verlässt das bisherige System. Wer dennoch wechseln möchte, muss allerdings einige Regeln beachten.

So läuft der Wechsel ins Altersvorsorgedepot ab

Rechtlich betrachtet ist der Umstieg eine Kündigung mit anschließender Kapitalübertragung. Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, kann das Guthaben auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. Die rechtliche Basis dafür liefert das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), konkret Paragraf 1, Absatz 1, Satz 1, Nummer 10, Buchstabe b. Dabei ist eine dreimonatige Frist einzuhalten, die entweder zum Quartalsende oder zum Start der Auszahlungsphase greift.

Bei den Kosten des Wechsels ins Altersvorsorgedepot 2027 unterscheidet das Gesetz zwischen altem und neuem Anbieter. Für den Transfer kann der bisherige Anbieter höchstens 150 Euro in Rechnung stellen. Beim aufnehmenden Anbieter gelten andere Grenzen: Die Summe aus Abschluss- und Vertriebskosten darf hierbei 50 Prozent des übertragenen geförderten Kapitals nicht überschreiten. Außerdem sind sie im Regelfall gleichmäßig über wenigstens die ersten fünf Jahre des Vertrags zu verteilen. Eine zusätzliche Pauschalgebühr von 150 Euro, die einige Ratgeberportale für den aufnehmenden Anbieter nennen, lässt sich im Gesetzeswortlaut allerdings nicht finden.

Warum der Riester-Bestand schrumpft

Der Riester-Bestand sinkt kontinuierlich. Laut Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) belief sich der Bestand Ende 2025 noch auf 15,678 Millionen Riester-Verträge - nach 16,078 Millionen Ende 2024. Allein bei den Rentenversicherungen meldete der GDV einen Rückgang um 1,7 Prozent auf 9,5 Millionen Verträge.

Gegenläufig entwickelten sich die Neuabschlüsse: Laut GDV-Angaben wuchs deren Zahl 2025 kräftig - ein Anstieg von 330,9 Prozent auf rund 0,1 Millionen Verträge. Gleichzeitig kletterte das laufende Beitragsvolumen um 45 Prozent auf rund 0,3 Milliarden Euro. Ob Sparer damit dem nahenden Riester-Stopp zuvorkommen wollten, lässt sich aus der GDV-Statistik nicht ableiten. Eine Begründung nennt der Verband nicht.


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Das ändert sich beim Altersvorsorgedepot 2027

„Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, laut einer Mitteilung des Verbands.

Konkret staffelt der Gesetzgeber die Grundzulage künftig nach Eigenbeitrag. Sparer erhalten 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag. Für weitere Beiträge bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Zudem wird die Kinderzulage auf maximal 300 Euro je Kind und Jahr angehoben, wobei bereits ein monatlicher Eigenbeitrag von 25 Euro für den vollen Betrag genügt. Außerdem erhalten Selbstständige erstmals Zugang zur geförderten privaten Altersvorsorge. Der GDV spricht von rund 3,6 Millionen neu Berechtigten, der Bundestag von etwa vier Millionen. Die genaue Zahl bleibt zwischen den Quellen uneinheitlich.

MerkmalAltersvorsorgedepot ab 1. Januar 2027
Grundzulage50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro - maximal 540 Euro pro Jahr
Kinderzulagebis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, ab 25 Euro Monatsbeitrag erreichbar
Neu förderberechtigtSelbstständige (rund 3,6 bis vier Millionen Personen, je nach Quelle)
Kostendeckel Standarddepotmaximal 1,0 Prozent Effektivkosten (zuvor geplant: 1,5 Prozent)
Quelle: aba - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, Deutscher Bundestag (hib)

Wissenslücken der Sparer beim Altersvorsorgedepot

Eine YouGov-Umfrage im Auftrag von Commerzbank und comdirect offenbart, wie gering der Bekanntheitsgrad des Altersvorsorgedepots 2027 bislang ist. YouGov befragte dafür 1.517 Personen zwischen dem 30. Juli und dem 3. August 2026. Lediglich 38 Prozent der Erwerbstätigen schätzten es als wahrscheinlich ein, künftig ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen, während 46 Prozent das Gegenteil vermuteten. Bei den 18- bis 25-Jährigen fiel der Wert mit 47 Prozent höher aus, bei Familien mit mindestens zwei Kindern erreichte er sogar 55 Prozent.

Unter denen, die das Produkt kennen, gaben 56 Prozent an, sich schlecht oder überhaupt nicht informiert zu fühlen. Zwar wollen 70 Prozent selbst entscheiden, doch 45 Prozent wünschen sich dabei eine Begleitung durch Berater. „Wer das Altersvorsorgedepot versteht, wird es auch nutzen. Aufklärung ist hier der Schlüssel“, sagt Commerzbank-Vorstand Thomas Schaufler.

Eine separate YouGov-Erhebung unter 2.164 Befragten vom 13. bis 18. Mai 2026 zeigt zudem verhaltene Offenheit für einen staatlichen Fonds: 52 Prozent können sich grundsätzlich vorstellen, Altersvorsorgegeld dort anzulegen. Männer stimmen mit 58 Prozent häufiger zu als Frauen mit 45 Prozent. Uneingeschränkt offen dafür sind lediglich sieben Prozent.

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