Warum die Reform auch die Kommunen betrifft
Für Städte und Gemeinden ist die Reform nicht nur sozialpolitisch relevant. Wechseln Haushalte vom Wohngeld in die Grundsicherung, verändern sich auch Finanzierung und Verwaltungszuständigkeiten.
Für 2029 kalkuliert der Gesetzentwurf allein im SGB II mit zusätzlichen Ausgaben von 502 Millionen Euro. Davon sollen 428 Millionen Euro auf den Bund und 74 Millionen Euro auf die Kommunen entfallen. Im SGB XII erwartet der Entwurf zusätzliche Bundesausgaben von 254 Millionen Euro.
Auf der anderen Seite verspricht sich das Ministerium deutliche Einsparungen in der Verwaltung. Der jährliche Erfüllungsaufwand soll um rund 11,4 Millionen Euro sinken. Die Entlastung betrifft vor allem Länder und Kommunen.
Für die finanzielle Bewertung müssen deshalb zwei Effekte getrennt betrachtet werden: Vereinfachte Verfahren können die Wohngeldstellen entlasten. Die milliardenschweren Einsparungen entstehen jedoch vor allem durch niedrigere Leistungen und einen kleineren Empfängerkreis.
Was Finanz- und Versicherungsberater beachten sollten
Für Finanz- und Versicherungsvermittler kann die Reform vor allem bei Kunden mit niedrigen Renten oder Erwerbseinkommen relevant werden. Wohngeld ist zwar keine klassische Finanzleistung, kann bei Haushalten mit knapper Liquidität aber einen erheblichen Teil des monatlich verfügbaren Budgets ausmachen.
Das gilt insbesondere für ältere Kunden und Familien mit niedrigen Einkommen. Sinkt der Wohngeldanspruch, kann sich dadurch auch die finanzielle Tragfähigkeit laufender Spar-, Vorsorge- oder Versicherungsverträge verändern.
Pauschale Kürzungsbeträge lassen sich daraus allerdings nicht ableiten. Der individuelle Wohngeldanspruch hängt unter anderem von Haushaltsgröße, Einkommen, berücksichtigungsfähiger Miete beziehungsweise Belastung und der örtlichen Mietstufe ab. Die Folgen der Reform können deshalb von Haushalt zu Haushalt erheblich variieren.
Hinzu kommt ein entscheidender Punkt: Der Gesetzentwurf ist noch nicht geltendes Recht.
Wohngeld-Streit verschärft die Spannungen in der SPD
Der Widerstand von Krach und Kämpfer fällt in eine ohnehin angespannte Phase für die Sozialdemokraten. Die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD hat einen Sonderparteitag zur Neuwahl der Parteispitze noch im Herbst gefordert.
Der SPD-Unterbezirk Bielefeld wiederum drängt die Parteivorsitzenden und Bundesminister Bärbel Bas und Lars Klingbeil dazu, sich zwischen Regierungsamt und Parteiführung zu entscheiden.
Der Streit über das Wohngeld bekommt dadurch eine zweite Ebene. Es geht nicht allein um Einsparungen in Milliardenhöhe, sondern auch um die Frage, welches sozialpolitische Profil die SPD innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung zeigen will.
Besonders brisant wird das mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 20. September. Krach und Kämpfer verbinden die Wohngeldfrage deshalb ausdrücklich mit der Glaubwürdigkeit der SPD im Wahlkampf.
Wohngeld-Kürzungen sind noch nicht beschlossen
Für Betroffene ist vor allem wichtig: Die geplanten Kürzungen gelten noch nicht.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 6. Juli beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht abgeschlossen. Die Änderungen sollen nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Auch laufende Bewilligungen werden nicht automatisch zum Jahreswechsel gekürzt. Der Entwurf enthält Übergangsregelungen. Dadurch entfaltet die Reform ihre volle finanzielle Wirkung erst schrittweise bis 2029.
Über die Reform entscheidet zudem nicht allein der Bundestag. Der Gesetzentwurf ist als zustimmungspflichtiges Gesetz ausgestaltet und sieht die Zustimmung des Bundesrates vor.
Damit bekommt der Konflikt eine zusätzliche politische Dimension. Die Länder finanzieren das Wohngeld mit und sind zugleich über ihre Kommunen von den administrativen und finanziellen Folgen betroffen, wenn Haushalte in andere Sicherungssysteme wechseln.
Ob die vom Kabinett beschlossenen Einschnitte unverändert zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, ist deshalb noch offen.












