Für 53 Prozent der Deutschen führt der Weg zum Wohneigentum vor allem über eine Erbschaft oder finanzielle Unterstützung aus der Familie. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Postbank. Das Meinungsforschungsinstitut YouGov Deutschland befragte dafür zwischen dem 3. und 6. Juli 2026 mehr als 2.000 Menschen. Tatsächlich haben Eltern und Großeltern beim Hauskauf mit Familienhilfe mehrere Möglichkeiten: von der Geldschenkung über das Darlehen bis zur Bürgschaft.
Der Grund für diese Einschätzung liegt meist im fehlenden Eigenkapital beim Immobilienkauf. Als Faustregel dafür gelten 20 Prozent des Kaufpreises plus Nebenkosten. Diese Summe können viele Mieter kaum aufbringen. Laut der Postbank-Umfrage nennen 57 Prozent der befragten Mieter genau dieses fehlende Eigenkapital als Grund, warum sie nicht ins Eigenheim ziehen. Wer dagegen Unterstützung aus der Familie erhält, verbessert seine Ausgangslage bei der Baufinanzierung spürbar – welche Strategien den Immobilienkauf zusätzlich erleichtern können, zeigt sich oft erst im direkten Vergleich der Finanzierungsoptionen.
Schenkung und Freibeträge beim Hauskauf mit Familienhilfe
Eine Geldschenkung oder die Übertragung eines Grundstücks gehört zu den direktesten Formen der Familienhilfe. Beides erhöht das vorhandene Eigenkapital und erleichtert dadurch entweder die gesamte Finanzierung oder führt zu günstigeren Bauzinsen bei der Bank. Wichtig ist dabei der Blick auf die steuerlichen Freibeträge bei einer Schenkung von Immobilienvermögen. Aktuell dürfen Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro pro Elternteil steuerfrei übertragen.
Wer diesen Freibetrag rechtzeitig nutzt, kann größere Summen ohne Schenkungsteuer weitergeben – etwa als vorweggenommene Erbschaft. Gerade bei mehreren Kindern oder Enkeln lohnt sich daher eine frühzeitige Planung. Die Freibeträge lassen sich alle zehn Jahre erneut nutzen. Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet zudem typische Fehler: Beim Vererben von Immobilien lauern sechs teure Irrtümer, die sich mit der richtigen Planung leicht umgehen lassen.
Familiendarlehen als Alternative zur Schenkung
Der Hauskauf mit Familienhilfe funktioniert nicht nur über Schenkungen, sondern auch über zinsgünstige Darlehen innerhalb der Familie. Ein solches Familiendarlehen ergänzt die eigentliche Baufinanzierung oder ersetzt sie teilweise. Entscheidend ist dabei, dass beide Seiten die Bedingungen von Anfang an eindeutig regeln.
„Ob Schenkung oder Darlehen – wichtig ist, dass die Vereinbarungen klar und schriftlich festgehalten werden. Das schafft Transparenz und hilft, spätere Missverständnisse innerhalb der Familie zu vermeiden“, sagt Baufinanzierungsexperte Fejzu Peci von der Postbank.
Ein schriftlicher Vertrag mit Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlung schützt somit vor familiären Konflikten. Zugleich macht er das Familiendarlehen gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar. Auch bei der weiteren Vertragsgestaltung lohnt sich ein Blick auf bewährte Grundsätze: Fünf Regeln für die Baufinanzierung von Sondertilgung bis Anschlusskredit helfen, die Finanzierung langfristig stabil zu halten.
Bürgschaft und Sicherheiten bei der Immobilienfinanzierung
Wer selbst kein Kapital abgeben kann oder möchte, unterstützt mitunter als Bürge. Eltern übernehmen dabei eine Bürgschaft oder stellen zusätzliche Sicherheiten bereit, etwa eine bereits schuldenfreie Immobilie. Dadurch sinkt für die Bank das Ausfallrisiko, wodurch sich die Immobilienfinanzierung insgesamt leichter gestalten lässt. Auch die Bürgschaft zählt damit zu den bewährten Wegen beim Hauskauf mit Familienhilfe.
Allerdings sollten Bürgen das finanzielle Risiko kennen. Können die Kreditnehmer ihre Raten dauerhaft nicht mehr bedienen, springt die bürgende Person ein und haftet für die offene Summe. Eine Bürgschaft bei der Immobilienfinanzierung ist deshalb keine Formsache, sondern eine ernsthafte finanzielle Verpflichtung.
Welche Form der Unterstützung sich im Einzelfall eignet, hängt laut Peci von der individuellen Situation der jeweiligen Familie ab. „Vor größeren Vermögensübertragungen sollten sich Familien rechtlich und steuerlich beraten lassen. So lassen sich Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen und spätere Konflikte vermeiden“, sagt der Baufinanzierungsexperte.














