Der Streit über die Sozialpolitik der schwarz-roten Bundesregierung erreicht die SPD-Landesverbände. Berlins SPD-Chef Steffen Krach und Schleswig-Holsteins Landesvorsitzender Ulf Kämpfer fordern Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) auf, die geplanten Einschnitte beim Wohngeld zurückzunehmen.
In ihrem Schreiben argumentieren die beiden Landespolitiker nicht nur sozialpolitisch, sondern auch mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen. Die SPD könne kaum glaubwürdig für bezahlbares Wohnen werben und zugleich Leistungen für Menschen reduzieren, die ihre Wohnkosten trotz Arbeit oder Rente nur schwer tragen könnten. Hubertz wollte den Brief auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht kommentieren.
Der Vorstoß trifft einen empfindlichen Punkt. Denn der Anfang Juli vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Wohngeldgesetzes ist wesentlich umfangreicher, als der Begriff „Vereinfachung“ im offiziellen Gesetzestitel vermuten lässt. Neben Bürokratieabbau sieht die Bundesregierung drei zentrale Sparmaßnahmen vor: Die nächste reguläre Wohngelderhöhung soll ausfallen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden. Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Bund und Länder sollen Milliarden beim Wohngeld sparen
Die finanzielle Größenordnung ist erheblich. Nach den Berechnungen im Gesetzentwurf sollen Bund und Länder 2027 beim eigentlichen Wohngeld jeweils 738 Millionen Euro weniger ausgeben. Zusammen entspricht das knapp 1,48 Milliarden Euro.
2028 steigt die Entlastung demnach auf jeweils gut eine Milliarde Euro. Ab 2029 sollen Bund und Länder jeweils 1,08 Milliarden Euro weniger für Wohngeld ausgeben. Insgesamt wären das jährlich rund 2,16 Milliarden Euro weniger als ohne die Reform.
Allerdings entspricht diese Summe nicht der Nettoentlastung der öffentlichen Haushalte. Denn ein Teil der bisherigen Wohngeldbezieher würde durch die Kürzungen Anspruch auf andere Sozialleistungen bekommen.
Das Bauministerium kalkuliert deshalb für 2027 unter Berücksichtigung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung und Kinderzuschlag mit einer gesamten Haushaltsentlastung von rund 1,16 Milliarden Euro. 2028 sollen es knapp 1,5 Milliarden Euro sein.
| Jahr | Weniger Wohngeldausgaben | Nettoentlastung der öffentlichen Haushalte* |
|---|---|---|
| 2027 | 738 Millionen Euro | 1,158 Milliarden Euro |
| 2028 | 1,018 Milliarden Euro | 1,497 Milliarden Euro |
| 2029 | 1,080 Milliarden Euro | 1,469 Milliarden Euro |
| 2030 | 1,080 Milliarden Euro | 1,469 Milliarden Euro |
Ein Teil der Einsparungen beim Wohngeld verschwindet damit nicht aus den öffentlichen Haushalten, sondern verlagert sich in andere Sicherungssysteme.
Rund 163.000 Haushalte könnten in die Grundsicherung wechseln
Besonders deutlich wird das in den Modellrechnungen der Bundesregierung für 2029, wenn die Reform ihre volle Wirkung entfalten soll.
Das Bauministerium geht davon aus, dass dann rund 74.000 Haushalte in Leistungen nach dem SGB II wechseln. Weitere 89.000 Haushalte sollen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Insgesamt betrifft der Wechsel damit rund 163.000 Haushalte.
Der Gesetzentwurf nennt auch den Grund: Durch das niedrigere Wohngeld könnten diese Haushalte ihre Hilfebedürftigkeit nicht länger überwinden.
Das ist sozialpolitisch relevant. Wohngeld unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, deren Einkommen aber für die Wohnkosten nicht ausreicht. Damit fungiert die Leistung auch als vorgelagertes Sicherungssystem gegenüber der Grundsicherung.
Die Bundesregierung hatte diese Funktion bei der letzten Wohngeldanpassung ausdrücklich hervorgehoben. Zum 1. Januar 2025 stieg die Leistung im Durchschnitt um rund 15 Prozent. Die Dynamisierung sollte verhindern, dass Haushalte allein wegen steigender Mieten und Preise in Bürgergeld oder Grundsicherung wechseln müssen. Die geplante Reform würde diesen Effekt zumindest teilweise umkehren.
Was sich beim Wohngeld konkret ändern soll
Die Einschnitte setzen an mehreren Stellen an. Zunächst soll die für 2027 vorgesehene Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt werden. Nach dem geltenden System wird die Leistung regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen angepasst. Die letzte Fortschreibung brachte Anfang 2025 ein durchschnittliches Plus von rund 15 Prozent.
Zweitens will die Bundesregierung die dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren. Nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes sinkt sie bei einem Einpersonenhaushalt von 96 auf 48 Euro, bei zwei Personen von 124 auf 62 Euro und bei drei Personen von 148 auf 74 Euro.
Dabei handelt es sich nicht um direkte monatliche Auszahlungen. Die Beträge fließen als Rechengröße in die Ermittlung des Wohngeldanspruchs ein.
Drittens soll der Parameter „c“ in der Wohngeldformel steigen. Dadurch wird Einkommen bei der Berechnung stärker berücksichtigt. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen Haushalte mit niedrigeren Einkommen vergleichsweise geschont werden.
Hinzu kommen Änderungen bei der Einkommensermittlung und verschiedenen Freibeträgen. Gleichzeitig enthält der Entwurf Verwaltungsvereinfachungen, darunter mehr Pauschalierungen bei der Einkommensermittlung sowie vereinfachte Nachweise bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit.
Die drei entscheidenden Einschnitte
Die turnusmäßige Anpassung des Wohngeldes an die Miet- und Preisentwicklung soll 2027 einmal ausgesetzt werden.
Die dauerhafte Heizkostenkomponente soll für sämtliche Haushaltsgrößen um 50 Prozent sinken.
Zudem soll eine stärkere Einkommensanrechnung über die veränderte Wohngeldformel die Leistung reduzieren. Ein Teil der bisherigen Empfänger könnte dadurch den Anspruch vollständig verlieren.
1,24 Millionen Haushalte beziehen Wohngeld
Die Dimension der Reform zeigt sich auch an den Empfängerzahlen. Ende 2024 erhielten nach den aktuellsten vollständigen Jahresdaten des Statistischen Bundesamtes rund 1,242 Millionen Haushalte Wohngeld. Das entsprach etwa drei Prozent aller Hauptwohnsitzhaushalte in Deutschland. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um 5,9 Prozent.
Bei den sogenannten reinen Wohngeldhaushalten lag der durchschnittliche monatliche Anspruch Ende 2024 bei 287 Euro. Die durchschnittlich berücksichtigte tatsächliche Miete beziehungsweise Belastung betrug 547 Euro.
Bund und Länder gaben 2024 zusammen rund 4,69 Milliarden Euro für Wohngeld aus. 2022, also vor Inkrafttreten der Wohngeld-Plus-Reform, waren es noch rund 1,83 Milliarden Euro.
Der starke Ausgabenanstieg erklärt einen Teil des Konsolidierungsdrucks. Allerdings hatte die Wohngeld-Plus-Reform zum 1. Januar 2023 den Kreis der Berechtigten bewusst erheblich ausgeweitet. Nach Angaben des Bauministeriums verdoppelte sich dadurch die Zahl der Wohngeldhaushalte.













