GDV spricht sich für „schlankere bAV“ aus

Darüber hinaus sollte für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen werden, die bAV möglichst nur über einen Durchführungsweg anbieten zu können. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Dotierungsrahmen seien in diesem Zusammenhang zu erweitern. Zudem sollten kleine Hemmnisse, die in der Summe zu einer höheren Komplexität führen, abgebaut werden.

„bAV nicht weiter verkomplizieren“

Als letzter Punkt seien attraktivere Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer zu schaffen. So mindere die Tatsache, dass Betriebsrentner seit 2004 rund 20 Prozent Sozialversicherungsabgaben zahlen müssten, die Attraktivität der bAV.

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Außerdem seien dem GDV zufolge Menschen mit geringem Einkommen stärker zu unterstützen indem ein einfaches Zuschussmodell eingeführt werde und die volle Anrechnung von bAV-Leistungen auf die Grundsicherung, etwa durch die Einführung von Freibeträgen, abgemildert würde.

Der GDV resümiert: „Die bAV darf nicht weiter verkompliziert werden, sondern muss für Arbeitgeber vereinfacht und für Arbeitnehmer attraktiver gemacht werden“. (nl)

Foto: Shutterstock

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