Sie sind seit dem 1. Juli 2025 Vorstandsvorsitzender - nach drei Jahrzehnten im Vertrieb. Wie hat sich Ihr Blick auf das Unternehmen verändert, und wo setzen Sie als CEO eigene Akzente über das Momentum 2030 hinaus?
Uhlig: Es hat logischerweise eine Weile gedauert, um in der neuen Rolle richtig anzukommen. Das gilt wohl für jeden, der eine neue Aufgabe übernimmt, in der man vorher Kollege war und dann Vorgesetzter ist. Formal hat sich die Tätigkeit ab dem 1. Juli letzten Jahres geändert. Aber in diese Verantwortung hineinzuwachsen und die Tragweite zu spüren, das braucht Zeit. Mir ist sehr schnell bewusst geworden: Jede Mimik, jede Gestik, jede Aussage hat jetzt eine andere Wirkung als zuvor.
Waren Sie als Vertriebsvorstand freier?
Uhlig: Als Vertriebsvorstand gab es immer noch jemanden, der mit einwirkte. Jetzt ist im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit das einzige Regulativ danach der Aufsichtsrat. Das ist ein anderer Blickwinkel auf das Gesamtunternehmen, sowohl nach innen, als auch nach außen. Bei Verbandstätigkeiten zum Beispiel: Wenn wir als Mitgliedsunternehmen im PKV-Verband die notwendigen politischen Einordnungen nicht auf den Weg bringen, wer soll es dann tun?
In Ihrem Eingangsstatement beim Pressegespräch im April sprachen Sie von Subsidiarität statt Substitution, von Eigenverantwortung und Unabhängigkeit. Ist das persönliche Überzeugung, strategische Leitlinie oder beides?
Uhlig: Wahrscheinlich ist es deshalb so einfach, diese Tätigkeit mit jeder Faser des Körpers auszufüllen, weil es beides ist: persönliche Überzeugung und Kerngedanke unseres Unternehmens. Wir sind vor 120 Jahren in Hamburg, in Dortmund, in anderen Städten von Handwerkskammern als privatwirtschaftliche Solidargemeinschaft gegründet worden. Wir sind quasi die physische Subsidiarität. Das schreibt sich natürlich fort. Für mich steht Unabhängigkeit als eine der obersten Prämissen - und Unabhängigkeit hat etwas mit Verantwortung zu tun. Ich kann nicht nach Unabhängigkeit rufen und gleichzeitig nicht eigenverantwortlich handeln.
Sie haben für 2026 im Frühjahr eine Planzahl genannt: 7,8 bis 7,9 Milliarden Euro Versicherungsbeiträge. Wie läuft das Geschäft?
Uhlig: Da greife ich gern auf das Vorstandsdeutsch zurück: Wir sind zufrieden, insoweit als dass wir mit unseren selbst gesteckten Zielen gut im Plan sind. Aber Sie fokussieren auf die Beitragseinnahmen: Ich hatte bereits im April darauf hingewiesen, dass wir das Unternehmen seit über zwei Jahren auf Mittelzuflüsse ausrichten, nicht allein auf Versicherungsbeiträge. Das schließt Sparbeiträge ein, die Kunden uns zum Beispiel im Investmentsparen anvertrauen. Genau das wird durch das AVRG eine ganz andere Dimension haben. Für dieses Jahr werden wir im Gesamtmittelzufluss bei 8,1 Milliarden Euro landen.
Sie sind ein starker Mittelstandsversicherer. Wie sieht das Gewerbegeschäft aktuell?
Uhlig: Wir haben in den letzten beiden Jahren sehr stark in Richtung Profitabilität agiert und uns bewusst von Beständen und Verbindungen getrennt, mit denen wir über Jahre keine profitable Geschäftsbeziehung aufbauen konnten. Das hat uns in Kraftfahrt - mit einer marktweit unterdurchschnittlichen Combined Ratio - in die Lage versetzt, jetzt wieder wachtumsorientierter zu agieren. Wir haben im Mai einen neuen Kraftfahrttarif mit wesentlich mehr Wachstumsambition gebracht und werden den nächsten Jahreswechsel für weiteres Wachstum nutzen. Im gewerblichen Mittelstandsbereich kommt uns zugute, dass wir den engen Kontakt in die Handels- und Handwerksorganisationen haben und dort sehr fokussiert mit den richtigen Produkten unterwegs sind. Marktanteile sind für uns hier natürlich leichter zu erzielen als für Unternehmen, die über Jahrzehnte bereits Platzhirsche in gewerblichen Versicherungen im Mittelstand sind. Unser strategisches Ziel für Momentum 2030 ist zehn Prozent Marktanteil in unseren Fokuszielgruppen - sowohl im Firmenkunden-Belegschaftsgeschäft als auch im Firmenkunden-Gewerbegeschäft. Mit zehn Prozent sind wir dann ein relevanter Player in unseren Zielgruppen.
Bleiben wir beim Gewerbe. Sie hatten im Frühjahr kritisiert, dass für den Mittelstand eine gesetzliche Opt-out-Regelung in der bAV fehlt. Die ist zum 1. Juli möglich geworden - per Betriebs- und Dienstvereinbarung, auch ohne Tarifbindung, gegen ein Arbeitsschutzziel von 25 Prozent. Löst das Ihren Kritikpunkt?
Uhlig: Ein Schritt in die richtige Richtung. Aber für KMUs, speziell im Handwerk und im Handel, löst es das Problem nicht. Die Nachfrageseite in der betrieblichen Altersversorgung leidet gerade unter politischer Unsicherheit. Was diesem Gesetz fehlt, ist der Abbau bürokratischer Hürden. Zeigen Sie mir den Elektrobetrieb, der über eine Betriebsvereinbarung die betriebliche Altersversorgung geregelt hat. Das ist schlicht zu komplex. Auch die Diskussion um das Obligatorium hemmt an dieser Stelle die Entscheidung.
Sie sind ein klarer Gegner des Obligatoriums?
Uhlig: Das können Sie dem Thema Subsidiarität versus Substitution zuordnen. Ein gesetzliches Vorschreiben von Handlungen hat etwas mit der Substitution der wirtschaftlichen Freiheit des Einzelnen zu tun. Was wir brauchen, sind Anreize statt Zwang. Wenn wir eine einfache Angebotspflicht mit Widerspruchsrecht hätten, ein sehr einfaches Opt-out ohne Betriebsvereinbarung, würden wir die Hürde der Nutzung wesentlich senken. Kombiniert mit attraktiven, unbürokratischen Förderungen - und das ist ja das Positive am Altersvorsorgereformgesetz - kämen wir schon sehr weit. Das würde auch zum Thema Entbürokratisierung im Mittelstand beitragen. Wenn diese Rahmenbedingungen geschaffen sind, einschließlich einer klaren Arbeitgeberhaftung, können wir eine höhere Durchdringung erzielen.
Die Bundesregierung will die bAV zum zentralen Baustein der Altersvorsorge machen und 70 Prozent des letzten Nettoverdienstes als Rente anpeilen. Ist dieses Ziel realistisch?
Uhlig: Wenn sich die Bundesregierung selbst mit den Rahmenbedingungen auseinandersetzt und reflektiert, absolut. Die bAV ist der Königsweg. Sie ist aber in Deutschland unterrepräsentiert. Das braucht einen Paradigmenwechsel: nicht Zwang und Verunsicherung in den bestehenden Instrumenten, sondern viel stärker Vertrauen in die Verantwortung der Arbeitgeber und die Sozialpartner.
Im Vergleich ist sie eher zurückgegangen, weil gleichzeitig die Beschäftigtenzahl gestiegen ist.
Uhlig: Das hängt damit zusammen, dass die notwendigen Rahmenbedingungen nicht geändert wurden. Schauen Sie sich den Kleinstbetrieb an: Die Mobilität der Belegschaft ist eine völlig andere. Es ist selten, dass jemand über 30, 40 Jahre beim gleichen Betrieb bleibt. Der Wechsel von einem Betrieb zum anderen mit einer betrieblichen Altersversorgung - mit gleichzeitiger Enthaftung des alten Arbeitgebers und keiner überbordenden Neuhaftung des neuen - das ist alles nicht ausreichend geregelt. Dabei wären einfache Lösungen möglich, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Wechsel erleichtern. Die Unternehmer haben doch ein Interesse, über den Lohn hinaus attraktiv zu sein. Und für den Beschäftigten bringt das Klarheit: Wie hoch wird meine Betriebsrente einmal sein? Wie nehme ich sie als Teil künftiger Vergütung in ein Gespräch mit einem neuen Arbeitgeber?
Ich war vor einigen Jahren in Schweden und habe das schwedische bAV-Modell kennengelernt. Die Durchdringung dort liegt bei über 90 Prozent. In Deutschland liegen wir bei 50 Prozent. Das ist doch ein Argument für Zwang.
Uhlig: Wir Deutsche sind in der Lage, auch einfache Dinge kompliziert zu machen. Aber Zwang widerspricht allen Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Ich kann doch nicht ernsthaft einerseits den Mittelstand als wirtschaftlichen Treiber dieses Landes betrachten - die Hidden Champions, das ist genau das, was uns unterscheidet - und dann Zwangskorsette aufbauen, die Lohnnebenkosten ungesteuert nach oben treiben. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. Am Ende zahlt es der Bürger. Der Verrechnungsstundensatz eines Tischlers liegt, vorsichtig gerechnet, bei ca. 80 Euro. Das bedeutet, der Geselle muss selbst über drei Stunden arbeiten, um sich eine Handwerksarbeit leisten zu können. Natürlich möchte der Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung für seine Beschäftigten anbieten, aber dafür muss auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorhanden sein.
Wie würden Sie es denn regeln?
Uhlig: Ich würde in der betrieblichen Altersversorgung so etwas wie ein bAV-Konto schaffen. Wenn jemand den Arbeitgeber wechselt, wechselt er mit seinem bAV-Konto. Ich beende die Haftungsthematiken für die Arbeitgeber und nutze eine Angebotspflicht mit Abwahl, die die Freiheit des Einzelnen berücksichtigt. Warum muss ich jemanden zwanghaft in die betriebliche Altersversorgung bringen, wenn er aus welchen Gründen auch immer darauf gar nicht angewiesen ist? Die Freiheit des Einzelnen muss in einem Wirtschaftssystem wie unserem, das uns so erfolgreich gemacht hat, über allem stehen.
Seite 2: „Ich bin weiter der festen Überzeugung, dass es ein Fehler ist, den Beratungsverzicht produktbezogen festzulegen“
















