Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ersetzt das als „Heizungsgesetz“ bekannt gewordene Gebäudeenergiegesetz und setzt wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie in deutsches Recht um. Zugleich schafft es einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen für den Gebäudesektor.
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bewertet das neue Heizungsgesetz grundsätzlich positiv. Nach Einschätzung des Verbandes sorgt das Gesetz nach einer längeren Phase der Unsicherheit für mehr Planungssicherheit bei Investitionsentscheidungen. Gleichzeitig dürfe der Anspruch an einen verlässlichen Transformationspfad für den Gebäudesektor nicht geschwächt werden.
ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan erklärt: „Nach Jahren der Unsicherheit herrscht nun endlich Klarheit. Das ist für die Immobilienwirtschaft und ihre Investitionsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Wichtig ist jedoch, dass mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zugleich der Anspruch auf einen klaren, verlässlichen und systemisch eingebetteten Transformationspfad aufgegeben wird.“
Gebäudemodernisierungsgesetz und Klimaziele
Der Verband begrüßt, dass sich die Bundesregierung im Gesetz zu den Klimaschutzzielen für den Gebäudesektor bekennt und deren Umsetzung zusagt. Kritisch sieht der ZIA jedoch die Öffnung für fossile Heizungsoptionen. Während diese nach Ansicht des Verbandes für die professionelle Immobilienwirtschaft nur eine untergeordnete Rolle spielen, könnten sie im gesamten Gebäudebestand neue fossile Lock-in-Effekte verursachen und den Klimapfad gefährden.
Özkan betont: „Sollten die Klimaziele verfehlt werden und ordnungsrechtlich nachgesteuert werden müssen, darf das nicht zulasten der professionellen Immobilienwirtschaft gehen, die bereits heute erheblich in Dekarbonisierung und Modernisierung investiert.“
Positiv bewertet der ZIA zudem die Umsetzung zentraler Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie. Nach Angaben des Verbandes wurden Forderungen zu Mindestenergieeffizienzstandards, Ladeinfrastruktur und Energieausweisen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. Zudem bleibe die Technologieoffenheit erhalten und bürokratische Anforderungen seien an wichtigen Stellen reduziert worden.
Förderung und Ordnungsrecht verzahnen
Nach Auffassung des ZIA kann die Modernisierung des Gebäudebestands nur gelingen, wenn gesetzliche Vorgaben und staatliche Förderung eng aufeinander abgestimmt werden. Der Verband fordert deshalb, die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes zu verzahnen. Höhere gesetzliche Anforderungen ohne eine verlässliche und planbare Förderkulisse könnten Investitionen ausbremsen.
Özkan sagt: „Wer höhere Anforderungen stellt, muss zugleich die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Investitionen auch tatsächlich erfolgen können. Ordnungsrecht und Förderung gehören zusammen.“
















