Lebensversicherung: Welche Anbieter sind transparent?

Wie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) festgestellt, soll die Pflicht zur jährlichen Unterrichtung des Versicherungsehmers diesen über die Entwicklung seiner Ansprüche während der langen Laufzeit informieren.

Da neben Erlebens- beziehungsweise Todesfallleistung aber auch der Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Versicherung in Betracht kommen, sei es jedoch im Sinne der Aufklärung des Kunden notwendig, ihn sowohl über die Bewertungsreserven (BWR), als auch über die Sockelbeteiligung zu informieren.

„Wer beide Werte in jeder Wertmitteilung nennen würde, oder wer klar und zweifelsfrei unterrichtet, das die Beteiligung an den BWR null Euro beträgt, weil derzeit hierfür nicht ausreichend BWR vorhanden sind – diese Gesellschaft hätte 100 Prozent Transparenz erreicht“, erläutert Goff.

Garantierte Ablaufleistung ist wichtigste Kennzahl

Bei der Policenanalyse sind PiL zufolge regelmäßig variable Anteile in Höhe von bis zu 16 Prozent am Guthabenwert festzustellen, was die Wichtigkeit von Informationen über diese potenziellen Wertverluste unterstreicht.

Ansammlungsguthaben-LV
Quelle: PiL Partner in Life

Die wichtigste Kennzahl bei der Bewerung einer Police sei die garantierte Ablaufleistung, besonders in Zeiten möglicher Bestandsverkäufe.

Diesbezüglich fehle bei der Versicherungssumme oft noch das sogenannte Ansammlungsguthaben. Sollte dieses weder in der Ablaufleistung noch als Anteil am Rückkaufswert (RKW) genannt werden, stelle sich die Entwicklung der Police oft schlechter dar, als sie tatsächlich ist. (bm)

Foto: Shutterstock

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